Apotheker / Apothekerin in der Schweiz arbeiten
Was brauche ich für eine Tätigkeit als Apotheker in der Schweiz? Sie haben bisher nicht in der Schweiz gearbeitet und möchten dies jetzt in Angriff nehmen – haben sicher auch Fragen bezüglich den Voraussetzungen. Dann sind Sie bei uns richtig, wir geben Ihnen gerne ein paar informative Ansätze mit auf den Weg.
Apotheker / Apothekerin, arbeiten in der Schweiz
Sie möchten in einer Apotheke in der Schweiz arbeiten und fragen sich nun was Sie dafür alles benötigen?
Hierzu benötigen Sie die Registrierung Ihres Diploms vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), der MEBEKO. Das Verfahren für die Anerkennung können Sie dem Link des BAG entnehmen:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/berufe-im-gesundheitswesen/auslaendische-abschluesse-gesundheitsberufe/diplome-der-medizinalberufe-aus-staaten-der-eu-efta/direkte-anerkennung-diplome.html
Hier finden Sie etwas runtergescrollt einen Link der zum .pdf betreffend der Wegleitung zur Anerkennung Ihres Diploms (Studium als Apotheker, Apothekerin) führt. Diese Registrierung ist einmalig zu veranlassen, kostenpflichtig und verfällt nicht.
Zusätzlich wird von dem jeweiligen Kanton (insgesamt 26) eine Berufsausübungsbewilligung benötigt. Dies kann je nach Kanton etwas anders gehandhabt werden. Für die Bewilligung in dem Kanton, in dem Sie arbeiten werden, benötigen Sie eine entsprechende Berufsbewilligung, beziehungsweise eine Berufsausübungsbewilligung. Dies können Sie oft via Ihrem zukünftigen Arbeitgeber einleiten. Dazu werden unter anderem zum Beispiel folgende Unterlagen benötigt:
- Das eidgenössische Apothekerdiplom (respektive eine Kopie davon) oder das ausländische Diplom plus die Anerkennungsbestätigung durch das BAG, die Mebeko gemäss Schritt oben
- Einen Auszug aus dem Strafregister (Führungszeugnis) von Ihrem letzten Wohnort. Dieses Original sollte nicht älter als maximal 6 Monate sein.
Des Weiteren wird oft noch verlangt:
- Einen Schuld- und Betreibungsauszug, in Deutschland ist das die Schufa-Auskunft
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Verfügbar über Ihren Arbeitgeber)
- Wohnsitzbescheinigung der Wohnortsgemeinde oder eventuell eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung
- Berufsausübungsbewilligungen anderer Kantone, wenn Sie schon über solche verfügen
- manchmal noch eine ärztliche Bescheinigung der physischen und psychischen Eignung der Berufsausübung
Sie möchten gerne noch mehr Verantwortung übernehemen und eventuell sogar die Leitung einer Apotheke in der Schweiz übernehmen? Beziehungsweise Sie interessieren sich für die Verwaltung einer öffentlichen Apotheke in der Schweiz? Hier kann es sein, dass je nach Kanton noch individuell weitere Unterlagen eingefordert werden. Eine der wichtigsten Voraussetzung jedoch ist, dass Sie bereits über mindestens zwei Jahre Vorerfahrung in einer schweizerischen Apotheke verfügen. Diese zwei Jahre sind in allen Kantonen ein Muss-Kriterium. Bedeutet, dass Sie ohne bisherige Erfahrung in der Schweiz – z. B. direkt nach dem Studium oder aber bei einem Zuzug aus dem Ausland keine Apotheken Verwalter Anstellung eingehen können.
Generell zum Thema: Arbeiten in der Schweiz
Die meisten EU-Bürgerinnen und Bürger benötigen für die Schweiz keine vorgängige Arbeitserlaubnis. Diese kann auch noch direkt nach dem Zuzug, beziehungsweise in paar wenige Tage nach Stellenantritt bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Einschränkungen gelten zur Zeit (2.2016) lediglich noch für bulgarische, kroatische und rumänische Staatsangehörige. Diese Nationalitäten wird empfohlen, eine Sonderbewilligung vorgängig zu beantragen. Hier herrscht noch kein vollständiger Personenfreizügigkeitsverkehr.
Sollten noch Fragen offen sein, fragen Sie nicht den Arzt oder Apotheker, sondern ausnahmsweise uns….
Bakir Elif
27. Februar 2020 - 14:49
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe eine Cousine wohnhaft in der Türkei, ist Apothekerin und möchte in der Schweiz als Apothekerin arbeiten.
Sie hat sehr gute englisch Kenntnisse. Wie soll sie am besten vorgehen? Gibt es internationale Apotheken in der Schweiz, wo sie sich bewerben könnte? Wie erhält sie eine Arbeitsbewilligung?
Vielen Dank für ihre Rückmeldung
Mit freundlichen Grüssen
Elif Bakir
Patrick Möckli
27. Februar 2020 - 15:20
Sehr geehrte Frau Bakir
Danke für die Anschrift und dem signalisierten Interesse. Betreffend Informationen zur Diplomregistrierung finden Sie die Voraussetzungen unter folgendem Link:
https://premiumjob.ch/mebeko-anerkennung/
Und Sie finden hier eventuell auch noch andere interessierende Themen. Diplom müsste aus der EU stammen (oder dort anerkannt sein) und mindestens Kenntnisse einer Landessprache in mindestens B2. Englisch ist leider nicht massgebend.
Eine weitere Schwierigkeit wäre in der Beschaffung der Arbeitsbewilligung. Hier herrscht eine Freizügigkeit mit EU-Staaten nicht aber mit Staatsbürgerschaften ausserhalb. Diese Nationalitäten werden infolge des beschränkten Arbeitnehmerkontingentes sehr verhalten vergeben.
Freundliche Grüsse
Patrick Möckli
Anton Maier
1. Oktober 2020 - 22:40
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte direkt nach der Approbation als Apotheker in einem Spital als Spitalapotheker anfangen. Auf meine Bewerbungen kam bisher immer eine Absage.
Ich weiß, dass ich die Approbation anerkennen lassen muss und eine Berufsausübungsbewillung brauche.
Muss ich die Anerkennung vor der Bewerbung haben? Bisher habe ich mich ohne beworben, da ich die Approbation noch nicht habe.
Gibt es sonst noch Voraussetzungen für einen Job in der Spitalapotheke?
Ich habe in Deutschland studiert und dachte bisher, dass ich mich erstmal so bewerbe und die Anerkennung nachreichen sobald ich sie habe. Da diese ja problemlos ausgestellt wird.
Vielen Dank.
Patrick Möckli
2. Oktober 2020 - 7:59
Sehr geehrter Herr Bock26
Hier wird leider das eine etwas mit dem anderen verwechselt. Die Approbation in diesem Sinne ist NICHT relevant: https://facharztjob.ch/blog/approbation-schweiz/. Sie lassen den Studiumabschluss registrieren. Üblicherweise benötigen Sie für eine Spitalapotheke keine Berufsausübungsbewilligung https://premiumjob.ch/berufsausuebungsbewilligung/ – dies anders als z.B. in einer Offizin.
Spitalapotheker sind nicht so arg gesucht, bzw. es hat immer zahlreiche Bewerbungen – vielleicht mangelt es noch an der Berufserfahrung die andere Kandidaten jeweils mitbringen. Vielleicht sind in der Tat die Unterlagen nicht ausreichend.
Sie können uns gerne unverbindlich einmal ein versandtes Paket nachträglich einreichen. Wir prüfen dies kurz und geben dann unsere Einschätzung vertraulich und unverbindlich ab. (sie finden uns ja bei PremiumJob).
Freundliche Grüsse
Patrick Möckli
Büch
20. März 2021 - 17:36
Sehr geehrte Damen und Herren,
Stimmt es, dass man als Apotheker mit deutscher Approbation noch eine drei jährige Weiterbildung in der Schweiz in Wert von ca. 20.000CHF, damit man dort als Approbierter tätig werden kann? Oder handelt es sich um eine Form des Fachapotheker für Offizinal?
Mit freundlichen Grüßen,
T. Büch
Patrick Möckli
21. März 2021 - 17:23
Hallo Herr Büch
JaEin. Bitte beachten Sie, dass die Approbation an sich in diesem Sinne in der Schweiz nicht relevant ist. https://facharztjob.ch/blog/approbation-schweiz/
Aber es ist insofern korrekt, für die FUEHRUNG einer Apotheke (Geschäftsführer) benötigen Sie die Weiterbildung als Offizinapotheker. Hier gab es vor 2, 3 Jahren eine Verschärfung und dieses Obligatorium. Als Apotheker unter Aufsicht können Sie ohne diese Weiterbildung tätig werden. Solche Stellen sind je nach Arbeitgeber mit CHF 6’700 – 7’200 (x13) vergütet. Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend und wird normalerweise vom Arbeitgeber übernommen. Danach steht einer Anstellung als Geschäftsführender Apotheker ODER Inhaber nichts mehr im Wege.
mfG – P. Möckli
Ahmet
1. August 2021 - 12:31
Hallo, ich bin ein Pharmaziestudent in der Türkei. Ich bin im letzten Jahr meiner Bachelor-Ausbildung angekommen, die 5 Jahre dauerte. Ich möchte mein Geschäft in der Schweiz machen. Ich kann das Sprachproblem lösen. Es kommt jedoch in den Sinn, ob die Schweiz Ländern ausserhalb der Europäischen Union Diplomäquivalenz verleiht. Wie ist der Schwierigkeitsgrad bei Gleichwertigkeit und welche Schritte werden unternommen und welche Prüfungen werden abgelegt? Ihre Angaben sind mir sehr wichtig. Ich grüße Sie und bedanke mich im Voraus.
Patrick Möckli
2. August 2021 - 7:54
Guten Tag, Diplome ausserhalb der EU werden in der Tat nicht direkt anerkannt. (Ausser sie waren schon in einem EU-Land im „Einsatz“).
https://facharztjob.ch/mebeko-anerkennung-diplome-schweiz-mebeko/ – mfG – PMO
Semen Slobodianiuk
12. Januar 2022 - 22:26
Sehr geehrte Patrick Möckli,
Seit 2019 ununterbrochen, fast 3 Jahren, arbeite ich in Deutschland als approbierte Apotheker. Mein Pharmaziestudium habe ich in der Ukraine (nicht EU-Land) abgeschlossen und 2019 wurde es in Deutschland anerkannt. Ich habe keine europäische Staatsangehörigkeit, sondern nur ukrainischer Pass. Ist es möglich mein Diplom, welches in Deutschland akzeptiert ist mit meiner 3-jährigen Tätigkeit, in der Schweiz über Direkte Anerkennung und „Erworbenen Rechte“ zu anerkennen?
Danke im Voraus
Semen Slobodianiuk
Patrick Möckli
13. Januar 2022 - 9:49
Hallo Herr Slobodianiuk
Wenn ein Ursprungsdiplom aus einem nicht EU-Land stammt, ist meines Wissens die indirekte Variante massgebend (direkt nur bei EU-Ursprungsdiplomen) https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/berufe-im-gesundheitswesen/auslaendische-abschluesse-gesundheitsberufe/diplome-der-medizinalberufe-ausserhalb-eu-efta/indirekte-anerkennung-diplome.html
Wie Sie schreiben ist der erste Punkt (Nationalität) nicht erfüllt, evt. sind Sie verheiratet mit einer Person die EU-Bürger ist, dann erfüllt. Dann die drei Jahre müssen einfach auf, bzw. über den Tag mindestens drei Jahre sein, dann wäre dies erfüllt.
Ich vermute leider auch, dass es für die Anerkennung nicht ausreicht. Abschliessend müsste sonst ein Antrag gestellt werden.
fG
Marina Kabirova
6. Februar 2022 - 13:41
Guten Tag!
Ich habe in Russland Pharmazie studiert. Mein Diplom habe ich in Deutschland anerkennen lassen und Aprobation bekommen-. Seit 2 Jahren bin ich als Apothekerin in einer öffentliche deutsche Apotheke tätig-
Darf ich mit einer deutschen Approbation in der Schweiz arbeiten.
Wird meine Approbation auch in der Schweiz automatisch annerkannt/
Patrick Möckli
6. Februar 2022 - 17:09
Hallo, das Thema mit der Approbation durften wir hier im Blog schon mehrmals abhandeln. Die Schweiz kennt keine Approbation. Weder eine eigene noch eine aus einem anderen Land. Es sind immer die Ursprungsdiplome relevant und je nachdem wenn diese in der EU anerkannt sind und eine EU-Nationalität oder Partnerschaft vorliegt, dann kann geprüft werden. Wie es mir aber zur Zeit aus Ihren kurzen Zeilen scheint, ist dies nicht der Fall und damit können die Diplome (da beides nicht aus der EU) nicht anerkannt werden.
fG – Patrick Möckli
Frau Nuhan
15. März 2022 - 22:23
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in Bosnien und Herzegowina Pharmazie studiert und. Seit 6 Jahren arbeite in Deutschland als Apothekerin. Mein Studium habe ich hier anerkannt und habe eine deutsche Approbation. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit.
Wie sind meine Chancen in der Schweiz als Apothekerin zu arbeiten, wird mein Studium aus einer nichtEU Land anerkannt?
Grüß, Frau Nuhan
Patrick Möckli
16. März 2022 - 8:49
Sehr geehrte Frau Nuhan
Ich glaube das könnte mit der Anerkennung klappen. Ein, zwei Details fehlen mir noch. Ich melde mich separat.
Grüsse – Patrick Möckli
Veronika Petráskó
17. Juni 2022 - 19:26
Sehr geehrt Damen und Herren,
Ich arbeite seit 10 Jahren in Österreich. Mein ungarisches Diplom wurde in Österreich anerkannt. Als Apothekerin bin ich schon seit 22 Jahre tätig, habe ich auch in Ungarn eine Fachprüfung in Pharmakologie. Muss ich trotzdem in der Schweiz als Offizinapothekerin eine Prüfung ablegen?
Würde die Anerkennung meines Diploms problemlos laufen?
Vielen Dank!
V. Petràskó
Patrick Möckli
20. Juni 2022 - 8:53
Sehr geehrte Frau Petrasko
Aus Ihren Zeilen entnehme ich, dass es mit der Diplomregistrierung eigentlich problemlos ablaufen sollte.
Damit ist auch eine Anstellung in einer Apotheke möglich – Stufe Apotheke. Wenn Sie eine Leitung anstreben, dann wird eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung nötig. Die muss man aber so oder so ablegen.
Meistens machen wir es aber umgekehrt. Wir suchen eine Anstellung und lassen dann parallel die Anerkennung laufen.
Gerne können wir sonst auch in einem Gespräch weiteres ausführen, ein kurzer Lebenslauf auf info@premiumjob.ch reicht aus.
mfG – PMO
Daniel Zheng
8. September 2023 - 14:46
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stehe kurz vor dem Abscluss des Pharmazie Masters in Österreich, würde
im Anschluss jedoch gerne in der Schweiz arbeiten.
Daher wäre meine Frage:
Muss ich das Aspirantenjahr im Anschluss noch machen, oder reicht der Masterabschluss
für eine Anerkennung als Apotheker in der Schweiz?
Vielen Dank,
D. Zheng
Patrick Möckli
8. September 2023 - 15:49
Hallo Herr Zheng
Das veranlasste uns selber, dies gleich mal abzuklären. Die Anerkennungsbehörde teilt mit:
„Nach Art. 15 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG, SR 811.11) anerkennt die Medizinalberufekommission (MEBEKO), Ressort Ausbildung, ausländische Diplome, die aufgrund eines Vertrages über die gegenseitige Anerkennung mit dem betreffenden Staat als gleichwertig gelten. Die Anerkennung eines Diploms setzt voraus, dass diese sowohl Bestandteil der EU-Richtlinie 2005/36 als auch des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) zwischen der EU und der Schweiz bildet.
Österreich listet in der EU-Richtlinie das Diplom «Staatliches Apothekerdiplom» auf. Ist ein solches Diplom vorliegend, so könne eine Anerkennung des Diploms geprüft werden.“
Aber Achtung, eine typische juristische Antwort …. so könne eine Anerkennung geprüft werden ….
Zu überlegen ist noch, ob Sie das PJ nicht doch abackern wollen, denn wenn Sie vielleicht später nach Österreich zurück wollen oder es in Deutschland versuchen möchten, dann fehlt Ihnen das dann ja.
Ansonsten beim Schritt doch in die Schweiz, gerne unverbindlich melden Apotheker Jobs haben wir ständig einige offen.
fG und gute Zeit.
Milos Ciric
26. September 2023 - 7:58
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein Pharmaziestudium in Serbien (nicht EU-Land) abgeschlossen danach im Februar 2022 meine Diplom in Deutschland anerkannt. Also seit der Anerkennung sind 1.5 Jahre her, wobai ich vor der Anerkennung 6 Monate als Apotheker unter Aufsicht gearbeitet habe.Ich habe außerdem bulgarischen Pass (EU-Land).
Muss ich noch anterthalb Jahr warten, oder kann ich schon jetzt meine Anerkennung beantragen?
mfG,
Apotheker
Patrick Möckli
26. September 2023 - 8:42
Lieber Apotheker
Es scheint, dass Sie die drei Jahre Regelung kennen. Hier gerne nochmals die Voraussetzungen für die Anerkennung
Anerkennt ein Vertragsstaat ein Drittstaatendiplom (erworben ausserhalb EU/EFTA), kann die Schweiz diese Anerkennung anerkennen, wenn die gesuchstellende Person:
1. die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines Vertragsstaates (EU/EFTA) besitzt, bzw. ihr/e Ehepartner/in besitzt eine dieser Staatsangehörigkeiten;
2. im Anerkennungsstaat uneingeschränkt mit denselben Rechten zur Berufsausübung berechtigt ist, wie Personen, die im Anerkennungsstaat die gesamte Ausbildung absolviert und das in der EU-Richtlinie enthaltene Diplom erworben haben. Gemäss Artikel 2 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2005/36/EG muss die erste Anerkennung in Beachtung der Minimalanforderungen an die Ausbildung der Richtlinie erfolgt sein;
3. im Anerkennungsstaat und/oder in der Schweiz eine aktuelle (d.h. nicht länger als 5 Jahre zurückliegende) klinische Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren erworben hat.
Sind diese Bedingungen kumulativ erfüllt, kann ein Gesuch eingereicht werden (die Einforderung weiterer Unterlagen bleibt ausdrücklich vorbehalten).
Punkt zwei dürfte nicht erfüllt sein (3 Jahre) und erwähnt wird „im Anerkennungsstaat uneingeschränkt mit denselben Rechten zur Berufsausübung berechtigt ist“. Ob unter Aufsicht, dass als uneingeschränktes Berufsausübungsrecht betitelt wird, müssen wir offen lassen. Das kann dann nur die Prüfungsbehörde anordnen.
Viel Erfolg.
Dejan
12. Oktober 2023 - 15:53
Hallo an alle,
seit 2015 arbeite ich in Deutschland. Zunächst war ich in einer öffentlichen Apotheke tätig und seit 2019 arbeite ich in einer Krankenhausapotheke. Ich besitze eine deutsche Approbation seit 2017 und mir wurde 2022 die deutsche Staatsangehörigkeit zugeteilt (ursprünglich komme ich aus Bosnien). Im Mai 2023 habe ich erfolgreich meine Prüfung zum Klischier Apotheker abgelegt (die Weiterbildung dauerte 3 Jahre) und bereite mich derzeit auf die Prüfung in Infektologie vor (die Weiterbildung dauert 1 Jahr). Die Anerkennung meines Diploms verlief problemlos über den MEBEKO. Nun möchte ich mich bei einem schweizerischen Krankenhaus bewerben, jedoch wird eine Arbeitsbewilligung benötigt. An wen sollte ich mich jetzt wenden oder sollte ich das Ganze loslassen? Ich habe irgendwo gelesen, dass dieser Beruf (Klinischer Apotheker) nicht so gefragt in der Schweiz ist.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Patrick Möckli
13. Oktober 2023 - 17:43
Hallo, so wie Sie es hier beschreiben, denke ich auch, dass das mit der Anerkennung kein Problem war. Das mit der klnischen Apoweiterbildung ist etwas schwieriger. Dies weil diese Weiter- / Ausbildung in Deutschland versus der Schweiz (und umgekehrt) leider nicht genau gleich aufgebaut sind. Wir stellen aber fest, dass es schon Häuser gibt, die dies wohlwollend prüfen. Das mit der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung wiederum errsehen wir aus Ihren Zeilen ebenfalls nicht als Schwierigkeit. Die Voraussetzung – eine Jobzusage. Wir unterstützen hier sonst gerne weiter, Kontakt finden Sie ja auf unserer Blog- bzw. Webseite.
fG – Patrick Möckli
Helga
27. November 2023 - 0:08
Hallo,
ich besitze eine deutsche Approbation und arbeite als Apothekerin seit 2020 in Deutschland. Studiert habe ich in Albanien. Nach meinem Studium habe ich einen Master in Deutschland abgeschlossen und danach die Approbation bekommen.
Da mein Freund in der Schweiz arbeitet, überlege ich mir in die Schweiz zu ziehen. Ich habe drei Jahre Berufserfahrung und aktuell bin ich leitende Apothekerin in München.
Wie wäre es in diesem Fall mit der Anerkennung meiner Approbation in der Schweiz?
Viele Grüße
Helga
Patrick Möckli
27. November 2023 - 10:01
Guten Tag Helga
Für die Einschätzung braucht es noch ein paar ergänzende Informationen. Wichtig, nicht die Approbation ist massgebend, sondern der Abschluss und die Berufsjahre (drei Jahre wären schon mal ausreichend…).
Schreibe eine separate Email.
fG – PMO
Nataliia Shevchuk
27. November 2023 - 21:32
Guten Abend,
ich besitze deutsche Staatsangehörigkeit. Pharmazie habe ich in der Ukraine studiert und mein Diplom anschließend in Deutschland anerkennen lassen. Ich habe die deutsche Approbation vor 1,5 Jahren erhalten, und seitdem arbeite ich als Apothekerin. Davor habe ich 1,5 Jahre lang als Apothekerin unter Aufsicht gearbeitet. Gelten diese 1,5 Jahre auch als Berufserfahrung, die ich für die 3 Jahre Regelung anrechnen lassen kann?
Ist es notwendig, die Weiterbildung zu absolvieren, um als eigenständige Apothekerin in der Schweiz zu arbeiten? Oder ist diese Weiterbildung nur für diejenigen notwendig, die eine Führungsposition übernehmen möchten?
Ich bedanke mich vorab für Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße
Nataliia Shevchuk
Patrick Möckli
28. November 2023 - 9:32
Guten Tag Frau Shevchuk
Das mit der Weiterbildung ist einfacher – nein, die müssen Sie nicht absolvieren. Es bleibt dann später einfach die Möglichkeit für die Leitung einer Apotheke verwehrt. Aber es ist ja in der Tat auch so, dass nicht alle eine Leitung anstreben.
Das zweite, bzw. erste ist etwas schwieriger. Da machten wir bisher unterschiedliche Erfahrungen. Melde mich dazu aber separat.
Freundliche Grüsse
Patrick Möckli
Lena Misic
24. Januar 2024 - 21:02
Guten Abend,
ich habe Pharmazie in Serbien ( nicht-EU) studiert.
Seit 6 Jahren wohne ich in der Schweiz.
Seit dem Ende 2023 besitze ich die schwezer Bürgerschaft.
Mir ist das Verfahren mit indirekten Anerkennung in einem EU-Land bekannt, weil das Pharmazie Diplom aus Serbien ( Drittstaat) grundsätzlich in der Schweiz nicht anerkannt werden kann.
Welche Möglichkeiten hätte ich für einen Job in der Schweiz, wenn ich als Apotheker nicht arbeiten darf?
Gibt es bestimmte Regelungen für z.B. Pharmaindustrie?
Freundliche Grüsse
Patrick Möckli
25. Januar 2024 - 8:48
Guten Tag
Pharmaindustrie ist sicher ein Feld. Dann apothekennahe Bereiche wie Vertrieb, Versandapo. Wissenschaft ….
Hoffe hilft etwas weiter, PS. sonst auch mal an die Erwachsenenberufsberatung wenden, die sind ja in jedem Kanton mindestens einmal vertreten und können sicher weitere Berufsfelder aufzeigen.
fG – Patrick Möckli
Helga Hoffmann
4. April 2024 - 21:41
Guten Abend,
nachdem ich mein Diplom in Deutschland erfolgreich anerkannt habe, seit 8 Jahren über meine Approbation verfüge und als Apothekerin arbeite, habe ich mich gefragt, wie der Anerkennungnsprozess in der Schweiz abläuft.
In dem „Antragsformular: Direkte Anerkennung eines Diploms“ ist explizit nicht nach der Approbations-Urkunde gefragt, sondern stattdessen ein Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung. Nach dem Bestehen der Prüfung erhielt ich lediglich einen Brief, der das Bestehen der Prüfung bestätigte, sowie die Approbations-Urkunde (nach § 22d der Approbationsordnung für Apotheker).
Sie haben schon bestimmt Erfahrung, über welches Zeugnis es sich dabei handelt. Könnten Sie mir nähere Informationen dazu geben?
Danke im Vorraus.
Patrick Möckli
8. April 2024 - 10:21
Guten Tag, aufgrund Ihren Zeilen kann ich nur das eine und andere interpretieren. Sie haben den Pharmaabschluss nicht in DE absolviert? Sondern DE hat diesen anerkannt?
Dann müsste für die Anerkennung anders vorgegangen werden. Jedes Land hat hierzu (leider) sein Eigenheiten.
Bei Interesse können wir gerne die Jobsuche mit der Anerkennung verknüpfen. Dann einfach via Email melden.
Auf später – oder sonst viel Erfolg – Patrick Möckli
Joxy
7. April 2024 - 11:42
Guten Tag,
ich bin serbische Staatsbürgerin, bin aber geboren in Österreich (österreichischer Aufenthaltstitel) und habe auch in Österreich Pharmazie studiert und das staatliche Apothekerdiplom erworben.
Wie sieht es nun nach meinem Aspirantenjahr aus? Kann ich auch mit österreichischem Aufenthaltstitel und Diplom in der Schweiz in einer Apotheke arbeiten?
Mit freundlichen Grüßen!
Patrick Möckli
8. April 2024 - 10:18
Guten Tag, es müssen für die Anerkennung ja sämtliche Punkte kumulativ erfüllt sein. Und eine davon ist die Nationalität (EU oder Ehepartner hat eine solche). Der Aufenthaltstitel ist leider kein Kriterium.
PS. Sie müssten dann ja in der Schweiz nebst der Diplomanerkennung auch noch eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung betragen. Und hier wäre dies mit einem Sonderantrag für Drittstaaten vorzunehmen. Der Entscheid hierfür fällt die Migrationsbehörde.
Freundliche Grüsse
Patrick Möckli
Jeon
26. Mai 2024 - 7:00
Guten Tag,
habe ich in Deutschland Pharmazie studiert und als Apotheker 2 Jahre lang gearbeitet.
Kann mein deutsches Diplom anerkannt werden, obwhol ich nicht EU-Bürger/EWR ist?
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Möckli
27. Mai 2024 - 9:18
Guten Tag, im Beitrag ist der Link zur Anerkennung ja aufgeführt. So wie Sie kurz schreiben, dürfte es an der fehlenden EU-Nationalität liegen. Falls dem so ist, wäre dieser Punkt leider nicht erfüllt (evt. aber Partner der eine solche hat?).
Ergänzend käme dann die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung noch dazu. Hier gilt ähnliches – Personenfreizügigkeit für EU-Bürger, nicht aber für andere Drittstaaten.
fG – PMO