als Apotheker / Apothekerin in der Schweiz arbeiten


Was brauche ich für eine Tätigkeit als Apotheker in der Schweiz? Sie haben bisher nicht in der Schweiz gearbeitet und möchten dies jetzt in Angriff nehmen – haben sicher auch Fragen bezüglich den Voraussetzungen. Dann sind Sie bei uns richtig, wir geben Ihnen gerne ein paar informative Ansätze mit auf den Weg.

Apotheker / Apothekerin, arbeiten in der Schweiz

Sie möchten in einer Apotheke in der Schweiz arbeiten und fragen sich nun was Sie dafür alles benötigen?
Hierzu benötigen Sie die Registrierung Ihres Diploms vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), der MEBEKO. Das Verfahren für die Anerkennung können Sie dem Link des BAG entnehmen:
http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00406/index.html?lang=de 
Hier finden Sie rechts oberhalb ein Link zum .pdf betreffend der Wegleitung zur Anerkennung Ihres Diploms (Studium als Apotheker, Apothekerin). Diese Registrierung ist einmalig zu veranlassen und verfällt nicht.

Zusätzlich wird von dem jeweiligen Kanton (insgesamt 26) eine Berufsausübungsbewilligung benötigt.  Dies kann je nach Kanton etwas anders gehandhabt werden. Für die Bewilligung in dem Kanton, in dem Sie arbeiten werden, benötigen Sie eine entsprechende Berufsbewilligung, beziehungsweise eine Berufsausübungsbewilligung. Dies können Sie oft via Ihrem zukünftigen Arbeitgeber einleiten. Dazu werden unter anderem zum Beispiel folgende Unterlagen benötigt:

  • Das eidgenössische Apothekerdiplom (respektive eine Kopie davon) oder das ausländische Diplom plus die Anerkennungsbestätigung durch das BAG, die Mebeko gemäss Schritt oben
  • Einen Auszug aus dem Strafregister (Führungszeugnis) von Ihrem letzten Wohnort. Dieses Original sollte nicht älter als maximal 6 Monate sein.

Des Weiteren wird oft noch verlangt:

  • Einen Schuld- und Betreibungsauszug, in Deutschland ist das die Schufa-Auskunft
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Verfügbar über Ihren Arbeitgeber)
  • Wohnsitzbescheinigung der Wohnortsgemeinde oder eventuell eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung
  • Berufsausübungsbewilligungen anderer Kantone, wenn Sie schon über solche verfügen
  • manchmal noch eine ärztliche Bescheinigung der physischen und psychischen Eignung der Berufsausübung

Sie möchten gerne noch mehr Verantwortung übernehemen und eventuell sogar die Leitung einer Apotheke in der Schweiz übernehmen? Beziehungsweise Sie interessieren sich für die Verwaltung einer öffentlichen Apotheke in der Schweiz? Hier kann es sein, dass je nach Kanton noch individuell weitere Unterlagen eingefordert werden. Eine der wichtigsten Voraussetzung jedoch ist, dass Sie bereits über mindestens zwei Jahre Vorerfahrung in einer schweizerischen Apotheke verfügen. Diese zwei Jahre sind in allen Kantonen ein Muss-Kriterium. Bedeutet, dass Sie ohne bisherige Erfahrung in der Schweiz – z. B. direkt nach dem Studium oder aber bei einem Zuzug aus dem Ausland keine Apotheken Verwalter Anstellung eingehen können.

Generell zum Thema: Arbeiten in der Schweiz

Die meisten EU-Bürgerinnen und Bürger benötigen für die Schweiz keine vorgängige Arbeitserlaubnis. Diese kann auch noch direkt nach dem Zuzug, beziehungsweise in paar wenige Tage nach Stellenantritt bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Einschränkungen gelten zur Zeit (2.2016) lediglich noch für bulgarische, kroatische und rumänische Staatsangehörige. Diese Nationalitäten wird empfohlen, eine Sonderbewilligung vorgängig zu beantragen. Hier herrscht noch kein vollständiger Personenfreizügigkeitsverkehr.

Sollten noch Fragen offen sein, fragen Sie nicht den Arzt oder Apotheker, sondern ausnahmsweise uns….

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