Steuern
Schweizerinnen und Schweizer bezahlen ihre Steuern im Folgejahr aufgrund der Zahlen des vergangenen Jahres. Als ausländischer Arbeitnehmer unterstehen Sie bei einem Zuzug in die Schweiz normalerweise der Quellensteuer.
Das heisst, Ihnen wird die Steuer an der Quelle (dem Lohn) direkt abgezogen.
Hier möchten wir erwähnen, dass Gehälter über CHF 110‘000 pro Jahr im Nachgang zusätzlich einer ordentlichen Besteuerung unterliegen. Sie erhalten dann zu Beginn des neuen Jahres für das vergangene Jahr eine Steuerdeklaration zum Ausfüllen – dies bewirkt, dass aufgrund weiterer Abzüge, die hier gemacht werden können, die Steuerbelastung oft tiefer ausfällt. Es ist möglich, dass Sie somit eine Steuergutschrift erhalten.
Als ausländischer Arbeitnehmer mit einer Niederlassungsbewilligung C unterstehen Sie der normalen ordentlichen Steuerpflicht mittels Steuerdeklaration.
Die Höhe der Quellensteuer unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, da diese verschiedene Steuerbelastungen aufweisen. Bei der ordentlichen Besteuerung fliesst dann sogar der Steuersatz der Wohngemeinde mit ein und hier gibt es nochmals Unterschiede.
Wir beraten unsere Kandidatinnen und Kandidaten gerne entsprechend.
Anbei finden Sie ein Beispiel einer Quellensteuerbelastung:
Quellensteuer (2015): Bei einem Jahreseinkommen von CHF 150‘000 bezahlen Sie z.B.
als alleinstehende Person mit römisch-kath. Konfession:
in Schwyz | CHF 16‘095 |
in Luzern | CHF 24‘720 |
in St. Gallen | CHF 30‘045 |
in Genf | CHF 31‘425 |
verheiratete Person mit 2 Kinder, mit römisch-kath. Konfession:
in Schwyz | CHF 8‘700 |
in Luzern | CHF 15‘180 |
in St. Gallen | CHF 15‘870 |
in Genf | CHF 14‘385 |
Zum Gehalt von CHF 150‘000 kommen Kinderzulagen–von plus/minus CHF 2‘400 pro Kind und Jahr hinzu.