Honorararzt Schweiz

Honorararzt Schweiz – Sie interessieren sich für eine solche Tätigkeit? Immer öfter suchen wir im Auftrag unserer Partner (Kliniken und Praxen) geeignete Honorarärzte. Jedoch ist der Honorararztmarkt in der Schweiz bei weitem noch nicht so fortgeschritten wie beispielsweise in Deutschland. Auch unterscheidet er sich in den rechtlichen Anforderungen.

Als ausländischer Arbeitnehmer ist es nur unter drei Voraussetzungen möglich eine Honorararzttätigkeit aufzunehmen:

  • Sie haben einen selbständigen Status in der Schweiz (eine Firma, Einzelfirma, juristische Person)
  • oder Sie wenden sich an eine Personaldienstleistungsagentur. Hier kämen wir zum Zug.
  • oder Sie finden mit der Klinik einen Weg, dass Sie im Stundenlohn angestellt werden und die Klinik für Sie abrechnet.

Einen Weg ausserhalb der obigen drei Punkte könnte kritisch sein. Eine Verrechnung aus Deutschland als Honorararzt auf selbstständiger Basis wie es oft in Deutschland vorkommt dürfte ungesetzlich sein.

Unser Service an Sie:

  • Beratung und Vermittlung als Honorararzt an unsere Partner (Kliniken und Praxen)
  • Administration: Anmeldung Sozialversicherungen, Arbeitsbewilligung, Quellensteuerabrechnung, Gehaltsvergütung
  • Try and Hire (Möglichkeit zunächst während einigen Monaten temporär zu arbeiten und anschliessend bei Interesse in eine Festanstellung übergehen.)

Wir unterstehen dem Vermittlungsaufsichtsgesetz und bieten unsere Dienstleistungen für Sie kostenlos an. Wir verzichten ebenfalls auf eine Umtriebspauschale.