Sozialversicherungen – soziale Sicherheit in der Schweiz

Die Sozialversicherungsstruktur in der Schweiz scheint auf den ersten Blick etwas unübersichtlich. Die Schweiz verfügt über ein wirkungsvolles, solides Sozialversicherungsnetz. Das muss auch in Zukunft und unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen so bleiben, denn das soziale Netz ist ein wichtiges Element des sozialen Friedens. Das Bundesamt für Sozialversicherungen sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Ergänzungsleistungen (EL), berufliche Vorsorge (Pensionskassen) (BVG), Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende (EOG) und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.

Sie finden anbei ein Beispiel für eine Gehaltsabrechnung (Grundlage 44 jährig)

Bruttolohn: 150’000
AHV / IV / EO 5.150% 7725
ALV 1.100% 1506
UVG 0.680% 1020
KTG 0.720% 1080
BVG 6.500% 8146
Total 130’523

Bitte beachten Sie, dass die Höhe gewisser Lohnabzüge individuell vom Arbeitgeber abhängen (z.B. UVG, KTG, BVG altersabhängig). Diese Abrechnung kann nur einen Grobüberblick gewähren, da Maximalbelastungen und weiteres zu berücksichtigen sind.