Arztausbildung in der Schweiz


Arztausbildung in der Schweiz

Informationen zur Arztausbildung in der Schweiz: Es werden heute rund 900 Ärzte an schweizerischen Universitäten ausgebildet. Bis vor kurzem waren es sogar erst 600 bis 700 Studierende. Gemäss aktuellen Studien und politischer Diskussion ist jedoch von einem eigenständigen Bedarf von 1’200 bis 1’300 an Medizinstudenten die Rede – nun das wären zum alten Kontingent gut 50 Prozent mehr, bei den aktuellen Studienzahlen ein Plus von 30 Prozent. Die Anzahl der Studierenden in der Medizin wird heute über den Numerus Clausus gesteuert.

Grundsätzliche Zulassungsbedingungen für ein Medizinstudium

Grundsätzlich gelten für die Zulassung zum Medizinstudium in der Schweiz dieselben Bestimmungen wie für die übrigen Studienrichtungen an anderen heimischen Universitäten. Ausgehend davon können weitere Bedingungen erlassen werden. Insbesondere unterliegen Ausländerinnen und Ausländer speziellen Zulassungsbedingungen. Weitere Auskünfte diesbezüglich erteilen Ihnen die jeweiligen Universitäten.

Zulassungsbedingungen für Schweizerinnen und Schweizer mit ausländischem Maturitätsausweis

Für Interessenten (angehende Ärzte / Ärztinnen) aus dem Ausland, die ein Medizinstudium in der Schweiz anstreben,  besteht grundsätzlich schon die Möglichkeit dieses in der Schweiz zu absolvieren. Es müssen die Aufnahmebedingungen der gewählten Universität erfüllt werden  Für Fragen der Immatrikulationsberechtigung, insbesondere der Anerkennung der ausländischen Maturitätszeugnisse, ist die jeweilige Universität zuständig.

Bezüglich der Zulassung zur eidgenössischen Prüfung (Arztausbildung) nach bestandenem Mastertitel, entscheidet die Medizinalberufekommission (MEBEKO), Ressort Ausbildung, über die Gleichwertigkeit eines ausländischen Maturitätszeugnisses mit einem eidgenössisch anerkannten Maturitätsausweis. Eine Gleichwertigkeit kann bescheinigt werden, wenn Absolventen eines ausländischen Maturitätszeugnisses ihre Immatrikulation an einer schweizerischen Universität nachweisen. Individuelle Fragen in diesem Zusammenhang sind an die Geschäftsstelle der MEBEKO zu richten:
Bundesamt für Gesundheit, MEBEKO, Ressort Ausbildung, CH-3003 Bern

Welche Zulassungsbedingungen gelten für Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz wohnhaft sind?

Gemäss Empfehlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz vom 19. November 2015 sind einige Kategorien von ausländischen Studienanwärtern und -anwärterinnen den Schweizer Anwärtern und Anwärterinnen gleichgestellt.

Welche Zulassungsbedingungen gelten für Ausländerinnen und Ausländer, die im Ausland wohnhaft sind und in der Schweiz ein Medizinstudium aufnehmen möchten?

Die vorhandene Studienplatzkapazität in der Medizin an den Schweizer Universitäten wurde in den letzten Jahren regelmässig überschritten. Daher ist es zur Zeit praktisch nach wie vor nicht möglich, für im Ausland wohnhafte Ausländer und Ausländerinnen (auch nur für einen Teil des Studiums) zu den medizinischen Studiengängen in der Schweiz zugelassen zu werden.

Die Schweiz will nun mehr Schweizer Ärzte ausbilden

Die Schweiz soll nun mehr Mediziner selber ausbilden. Im Rahmen von zusätzlich 100 Bundesmillionen will der Bund die Kantone nun dazu bringen, dass diese neue, beziehungsweise mehr, Studienplätze schaffen. Weitere Informationen hierzu können Sie dem Artikel des Tagblattes vom 3. Februar 2016 entnehmen:
http://www.tagblatt.ch/nachrichten/schweiz/schweiz-sda/Mehr-Studienplaetze-fuer-Aerzte;art253650,4511634
Um die Zahl der Abschlüsse zu erhöhen, sollen diese 100 Millionen schweizer Franken (verteilt auf 4 Jahre !) ihren Beitrag dazu leisten. Wie und nach welchen Kriterien diese Bundesbeiträge verteilt werden, ist noch unklar. Es ist aber bereits ein reger Verteilkampf im Gange.

Wir hoffen nun, Ihnen die Arztausbildung in der Schweiz nähergebracht zu haben.