Krankenversicherung Schweiz

Krankenversicherung Schweiz– weil Gesundheit an erster Stelle kommt

Für die eigene Krankenversicherung ist in der Schweiz jede Person selber verantwortlich, das heisst man muss eine private Krankenversicherung abschliessen. Bei Zuzug in die Schweiz ist es unerlässlich, dass Sie eine Krankenkassendeckung auch für die Schweiz haben. Sie haben drei Monate Zeit, die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzuschliessen. Es gibt eine Kopfprämie, die sich wiederum von der Wohnregion (dem jeweiligen Kanton) und von der jeweiligen Krankenkasse unterscheidet. Diese Prämie muss monatlich an die Krankenkasse bezahlt werden. Die Krankenkasse können Sie individuell frei wählen. Im Krankheitsfall muss der Versicherte einen Teil der Behandlungskosten selber tragen. Diese Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus der Franchise, dem Selbstbehalt und einem Beitrag an die Kosten eines Spitalaufenthaltes.

Was bedeutet Franchise bei Krankenversicherung Schweiz:

Mit dieser Franchise kann festgelegt werden, bis zu welcher Höhe die Kosten im Krankheitsfall voll von dem Versicherten selbst übernommen werden. Die Franchise ist der Betrag, den Sie jährlich selbst an Ihre Behandlungskosten bezahlen. Erst wenn dieser erreicht ist, beginnen die Leistungen der Krankenkasse.

Die Franchise kann von den Versicherten freiwillig erhöht werden, um in den Genuss eines Prämienrabattes zu kommen. Es gibt sechs verschiedene Franchise-Stufen (300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 CHF). Dies kann aber auch von Kasse zu Kasse verschieden sein.

Senkung der Franchise:

Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist jeweils auf Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die gewünschte tiefere Franchise muss der Krankenkasse bis zum 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag im November schriftlich mitgeteilt werden.

Erhöhung der Franchise:

Die Wahl einer höheren Franchise kann jeweils auf den Beginn eines Kalenderjahres erfolgen. Die gewünschte höhere Franchise muss der Krankenkasse bis zum 31. Dezember (Feiertage beachten) bzw. bis zum letzten Arbeitstag im Dezember schriftlich mitgeteilt werden.

Selbstbehalt Krankenversicherung Schweiz

Von den verbleibenden Behandlungskosten (wenn Franchise erreicht ist) bezahlen Sie 10 Prozent selbst. Dieser so genannte Selbstbehalt beträgt jedoch maximal 700 Franken für Erwachsene.

Spitalbeitrag

Der Beitrag beträgt 15.- CHF pro Spitaltag. Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen, die für Mutterschaftsleistungen keine Kostenbeteiligung bezahlen, zahlen keinen Spitalbeitrag.

Neben der Grundversicherung gibt es weitere Zusatzversicherungen wie Spitalzusatzversicherungen, Zahnzusatzversicherungen oder auch Zusatzversicherungen zur ambulanten Behandlung im Ausland. Was es genau gibt und welche Leistungen darin eingeschlossen werden, sollte bei den einzelnen Versicherern angefragt werden.

Informieren Sie sich zur Krankenversicherung Schweiz zu den Preisen und Leistungen auf www.krankenkasse-vergleich.ch, www.topkrankenkasse.ch oder www.comparis.ch. Gerne beraten wir Sie in diesen Fragen auch persönlich.