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	<description>Facharzt Job Schweiz</description>
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		<title>
		Kommentar zu Apotheker / Apothekerin in der Schweiz arbeiten von Patrick Möckli		</title>
		<link>https://facharztjob.ch/blog/apotheker-in-der-schweiz-arbeiten/#comment-16835</link>

		<dc:creator><![CDATA[Patrick Möckli]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Feb 2025 12:53:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://facharztjob.ch/?p=758#comment-16835</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://facharztjob.ch/blog/apotheker-in-der-schweiz-arbeiten/#comment-16828&quot;&gt;Katharina&lt;/a&gt;.

Hallo RK
Die Hauptfrage stellt sich doch - lässt die Österreichische Ausbildung einen solchen Weg überhaupt zu? Das müssten Sie vor Ort klären. Wenn nämlich nicht, ist es eh geklärt. Wenn schon, stellt sich die Frage ob sich ein Betrieb hierzu finden lässt. Es ist dann auch noch so, dass das Aspirantenjahr - bei uns heisst das Assistenzzeit - vermutlich anders aufgebaut ist und zeitlich auch nicht deckungsgleich. Hier heisst es dazu:
Die Assistenzzeit bezeichnet das Praktikum, das im Rahmen des Masterstudiums in Pharmazie in einer Apotheke absolviert wird. Die Assistenzzeit dauert je nach Universität zwischen 25 und 30 Wochen. Der grösste Teil muss in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden und ein kleinerer Teil (Wahlpraktikum) kann in einer Spitalapotheke oder in einer anderen Einrichtung erfolgen. Die Assistenzzeit liegt im Verantwortungsbereich der Universitäten, die auch Dauer und Modalitäten dieses Praktikums festlegen.
Damit kann ich dies nicht abschliessend beurteilen. Zuerst wäre da die Abklärung bei Ihnen vor Ort. 
Denke aber, der einfachere und sichere Weg wäre alles in Österreich zu beenden.
Viel Erfolg - PMO]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://facharztjob.ch/blog/apotheker-in-der-schweiz-arbeiten/#comment-16828">Katharina</a>.</p>
<p>Hallo RK<br />
Die Hauptfrage stellt sich doch &#8211; lässt die Österreichische Ausbildung einen solchen Weg überhaupt zu? Das müssten Sie vor Ort klären. Wenn nämlich nicht, ist es eh geklärt. Wenn schon, stellt sich die Frage ob sich ein Betrieb hierzu finden lässt. Es ist dann auch noch so, dass das Aspirantenjahr &#8211; bei uns heisst das Assistenzzeit &#8211; vermutlich anders aufgebaut ist und zeitlich auch nicht deckungsgleich. Hier heisst es dazu:<br />
Die Assistenzzeit bezeichnet das Praktikum, das im Rahmen des Masterstudiums in Pharmazie in einer Apotheke absolviert wird. Die Assistenzzeit dauert je nach Universität zwischen 25 und 30 Wochen. Der grösste Teil muss in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden und ein kleinerer Teil (Wahlpraktikum) kann in einer Spitalapotheke oder in einer anderen Einrichtung erfolgen. Die Assistenzzeit liegt im Verantwortungsbereich der Universitäten, die auch Dauer und Modalitäten dieses Praktikums festlegen.<br />
Damit kann ich dies nicht abschliessend beurteilen. Zuerst wäre da die Abklärung bei Ihnen vor Ort.<br />
Denke aber, der einfachere und sichere Weg wäre alles in Österreich zu beenden.<br />
Viel Erfolg &#8211; PMO</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Apotheker / Apothekerin in der Schweiz arbeiten von Katharina		</title>
		<link>https://facharztjob.ch/blog/apotheker-in-der-schweiz-arbeiten/#comment-16828</link>

		<dc:creator><![CDATA[Katharina]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Feb 2025 10:51:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://facharztjob.ch/?p=758#comment-16828</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Möckli, 
Ich werde bald meinen Master in Pharmazie in Österreich abschließen. Um das Apothekerdiplom zu erlangen müsste ich hier noch das Aspirantenjahr machen. Gibt es eine Möglichkeit, dieses in der Schweiz zu erlangen oder kann ich in der Schweiz nur dann in einer Apotheke arbeiten, wenn ich mir direkt das österreichische Apothekerdiplom anerkennen lassen kann (dies wiederum sollte aber kein Problem sein oder?)
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Möckli,<br />
Ich werde bald meinen Master in Pharmazie in Österreich abschließen. Um das Apothekerdiplom zu erlangen müsste ich hier noch das Aspirantenjahr machen. Gibt es eine Möglichkeit, dieses in der Schweiz zu erlangen oder kann ich in der Schweiz nur dann in einer Apotheke arbeiten, wenn ich mir direkt das österreichische Apothekerdiplom anerkennen lassen kann (dies wiederum sollte aber kein Problem sein oder?)<br />
Vielen Dank für Ihre Mühe!<br />
Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Apotheker / Apothekerin in der Schweiz arbeiten von Patrick Möckli		</title>
		<link>https://facharztjob.ch/blog/apotheker-in-der-schweiz-arbeiten/#comment-15522</link>

		<dc:creator><![CDATA[Patrick Möckli]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Jan 2025 06:53:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://facharztjob.ch/?p=758#comment-15522</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://facharztjob.ch/blog/apotheker-in-der-schweiz-arbeiten/#comment-15510&quot;&gt;Milena Janosevic&lt;/a&gt;.

Hallo, Sie könnten prüfen lassen ob das Diplom zwar &quot;als registriertes Diplom aber nicht anerkennbares eingetragen wird&quot;. Weil nicht anerkannt, ergibt sich daraus auch kein Titel. Nein, nicht anerkannte Diplome berechtigen nicht auf eine selbständige / eigenverantwortliche Tätigkeit. Die Anerkennung hat ja genau dies zum Ziel, ansonsten es ja gar keine Prüfung zur Anerkennung bräuchte. Ob z.B. eine mehrjährige Assistenz dann zu dazu führen kann, dass es doch zu einer Anerkennung führt, kann nur das BAG / Mebeko, bzw. die Uni festlegen (*). Ich würde eher empfehlen, dass Sie sich mal bei einer &quot;Pharma&quot;-Uni melden und sich dort beraten lassen (Uni Basel, Bern, Genf und ETH Zürich). 

*  Erwerb eidgenössisches Diplom in Pharmazie, dazu ein Auszug vom BAG / Mebeko
Die Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen liegt in der Kompetenz der Universität;
Die Universität kann die Zulassung zum Studium auf Masterstufe von zusätzlichen Studien/Prüfungen (auch aus der Bachelorstufe) abhängig machen;
Die Zulassung zum Studium ist in der Kompetenz der Universitäten.
Ein Entscheid der MEBEKO, Ressort Ausbildung hinsichtlich Prüfungszulassung gibt keinerlei Rechtsanspruch auf Zulassung zum Studium: Um einen Studienplatz zu erhalten, müssen die von der Universität festgelegten allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sein. Es ist möglich, dass die Studienzulassung selbst dann abgelehnt oder zeitlich hinausgezögert wird, obwohl die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://facharztjob.ch/blog/apotheker-in-der-schweiz-arbeiten/#comment-15510">Milena Janosevic</a>.</p>
<p>Hallo, Sie könnten prüfen lassen ob das Diplom zwar &#8222;als registriertes Diplom aber nicht anerkennbares eingetragen wird&#8220;. Weil nicht anerkannt, ergibt sich daraus auch kein Titel. Nein, nicht anerkannte Diplome berechtigen nicht auf eine selbständige / eigenverantwortliche Tätigkeit. Die Anerkennung hat ja genau dies zum Ziel, ansonsten es ja gar keine Prüfung zur Anerkennung bräuchte. Ob z.B. eine mehrjährige Assistenz dann zu dazu führen kann, dass es doch zu einer Anerkennung führt, kann nur das BAG / Mebeko, bzw. die Uni festlegen (*). Ich würde eher empfehlen, dass Sie sich mal bei einer &#8222;Pharma&#8220;-Uni melden und sich dort beraten lassen (Uni Basel, Bern, Genf und ETH Zürich). </p>
<p>*  Erwerb eidgenössisches Diplom in Pharmazie, dazu ein Auszug vom BAG / Mebeko<br />
Die Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen liegt in der Kompetenz der Universität;<br />
Die Universität kann die Zulassung zum Studium auf Masterstufe von zusätzlichen Studien/Prüfungen (auch aus der Bachelorstufe) abhängig machen;<br />
Die Zulassung zum Studium ist in der Kompetenz der Universitäten.<br />
Ein Entscheid der MEBEKO, Ressort Ausbildung hinsichtlich Prüfungszulassung gibt keinerlei Rechtsanspruch auf Zulassung zum Studium: Um einen Studienplatz zu erhalten, müssen die von der Universität festgelegten allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sein. Es ist möglich, dass die Studienzulassung selbst dann abgelehnt oder zeitlich hinausgezögert wird, obwohl die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Apotheker / Apothekerin in der Schweiz arbeiten von Milena Janosevic		</title>
		<link>https://facharztjob.ch/blog/apotheker-in-der-schweiz-arbeiten/#comment-15510</link>

		<dc:creator><![CDATA[Milena Janosevic]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Jan 2025 21:22:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://facharztjob.ch/?p=758#comment-15510</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Möckli

Ich habe mein Pharmazie Masterstudium in Serbien abgeschlossen ( Drittland). Seit dem  2023 besitze ich Schweizerische Staatsangehörigkeit.

Gerne würde ich mich über die Registrierung des Diploms informieren. Dazu bitte ich Sie um Antworten zu folgenden Fragen: 

1. Welchen Titel könnte ich nach der Diplomregistrierung erlangen? 

2. Besteht die Möglichkeit anschliessend als vollwertiger selbstständiger Apotheker zu arbeiten und das eidg. Apothekerdiplom zu erlangen, nach z.B. einer gewissen Praxis auf Assistenzstufe? 

Besten Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen
Milena Janosevic]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Möckli</p>
<p>Ich habe mein Pharmazie Masterstudium in Serbien abgeschlossen ( Drittland). Seit dem  2023 besitze ich Schweizerische Staatsangehörigkeit.</p>
<p>Gerne würde ich mich über die Registrierung des Diploms informieren. Dazu bitte ich Sie um Antworten zu folgenden Fragen: </p>
<p>1. Welchen Titel könnte ich nach der Diplomregistrierung erlangen? </p>
<p>2. Besteht die Möglichkeit anschliessend als vollwertiger selbstständiger Apotheker zu arbeiten und das eidg. Apothekerdiplom zu erlangen, nach z.B. einer gewissen Praxis auf Assistenzstufe? </p>
<p>Besten Dank für Ihre Bemühungen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüssen<br />
Milena Janosevic</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Apotheker / Apothekerin in der Schweiz arbeiten von Patrick Möckli		</title>
		<link>https://facharztjob.ch/blog/apotheker-in-der-schweiz-arbeiten/#comment-13851</link>

		<dc:creator><![CDATA[Patrick Möckli]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Dec 2024 06:53:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://facharztjob.ch/?p=758#comment-13851</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://facharztjob.ch/blog/apotheker-in-der-schweiz-arbeiten/#comment-13845&quot;&gt;Lukas&lt;/a&gt;.

Guten Tag, denke da haben Sie etwas verdreht. Die drei Jahre gelten für Fachärzte in gewissen Fachdisziplinen - nicht für Apotheker. Da hatten wir in den Kantonen wo wir bisher tätig waren (einige!) bisher noch nie so einen Zulassungsstopp.
fG - Patrick Möckli]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://facharztjob.ch/blog/apotheker-in-der-schweiz-arbeiten/#comment-13845">Lukas</a>.</p>
<p>Guten Tag, denke da haben Sie etwas verdreht. Die drei Jahre gelten für Fachärzte in gewissen Fachdisziplinen &#8211; nicht für Apotheker. Da hatten wir in den Kantonen wo wir bisher tätig waren (einige!) bisher noch nie so einen Zulassungsstopp.<br />
fG &#8211; Patrick Möckli</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Apotheker / Apothekerin in der Schweiz arbeiten von Lukas		</title>
		<link>https://facharztjob.ch/blog/apotheker-in-der-schweiz-arbeiten/#comment-13845</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lukas]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Dec 2024 22:30:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Guten Tag her Möckli, 

ich bin seit dem 01.01.2023 als Apotheker tätig. Kann ich das praktische Jahr vollumfänglich mit einbeziehen damit ich auf meine 3 vollen Jahre komme? 

Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag her Möckli, </p>
<p>ich bin seit dem 01.01.2023 als Apotheker tätig. Kann ich das praktische Jahr vollumfänglich mit einbeziehen damit ich auf meine 3 vollen Jahre komme? </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Approbation Schweiz von Hannah		</title>
		<link>https://facharztjob.ch/blog/approbation-schweiz/#comment-7838</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hannah]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Aug 2024 16:58:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://facharztjob.ch/?p=1355#comment-7838</guid>

					<description><![CDATA[Vielen herzlichen Dank!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen herzlichen Dank!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Approbation Schweiz von Patrick Möckli		</title>
		<link>https://facharztjob.ch/blog/approbation-schweiz/#comment-7827</link>

		<dc:creator><![CDATA[Patrick Möckli]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Aug 2024 05:48:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://facharztjob.ch/?p=1355#comment-7827</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://facharztjob.ch/blog/approbation-schweiz/#comment-7818&quot;&gt;Hannah&lt;/a&gt;.

Hallo Hannah

Kann ich leider nicht beantworten, da ich das deutsche Ausbildungsprogramm Neurologie nicht kenne. Zur schweizerischen Ausbildung zum Facharzt Neurologie kann vielleicht das helfen 
https://premiumjob.ch/portrait/unsere-spezialisierungen/facharzt-neurologie-weiterbildung-job/. Ansonsten die Fachgesellschaft dies beantworten muss. Denn die legt dann bei der Prüfung auch fest, ob Sie alle Inhalte absolviert haben und dies bei Kliniken die anerkannt sind.

Ja die BAG Registrierung / Mebeko Anerkennung hält ewig.
Akademische Titel werden nicht anerkannt und es entstehen damit auch keine Kosten. Wir haben zum Titel hier etwas verfasst (siehe etwas unten) https://premiumjob.ch/portrait/unsere-spezialisierungen/praktischer-arzt-ausbildung-bezeichnung/

fG - Patrick Möckli]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://facharztjob.ch/blog/approbation-schweiz/#comment-7818">Hannah</a>.</p>
<p>Hallo Hannah</p>
<p>Kann ich leider nicht beantworten, da ich das deutsche Ausbildungsprogramm Neurologie nicht kenne. Zur schweizerischen Ausbildung zum Facharzt Neurologie kann vielleicht das helfen<br />
<a href="https://premiumjob.ch/portrait/unsere-spezialisierungen/facharzt-neurologie-weiterbildung-job/" rel="nofollow ugc">https://premiumjob.ch/portrait/unsere-spezialisierungen/facharzt-neurologie-weiterbildung-job/</a>. Ansonsten die Fachgesellschaft dies beantworten muss. Denn die legt dann bei der Prüfung auch fest, ob Sie alle Inhalte absolviert haben und dies bei Kliniken die anerkannt sind.</p>
<p>Ja die BAG Registrierung / Mebeko Anerkennung hält ewig.<br />
Akademische Titel werden nicht anerkannt und es entstehen damit auch keine Kosten. Wir haben zum Titel hier etwas verfasst (siehe etwas unten) <a href="https://premiumjob.ch/portrait/unsere-spezialisierungen/praktischer-arzt-ausbildung-bezeichnung/" rel="nofollow ugc">https://premiumjob.ch/portrait/unsere-spezialisierungen/praktischer-arzt-ausbildung-bezeichnung/</a></p>
<p>fG &#8211; Patrick Möckli</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Approbation Schweiz von Patrick Möckli		</title>
		<link>https://facharztjob.ch/blog/approbation-schweiz/#comment-7826</link>

		<dc:creator><![CDATA[Patrick Möckli]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Aug 2024 05:39:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://facharztjob.ch/?p=1355#comment-7826</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://facharztjob.ch/blog/approbation-schweiz/#comment-7817&quot;&gt;Selina&lt;/a&gt;.

Hallo
Für diese Fragen sind wir glaub nicht die Richtigen (und auch der Jurist...). Da können wir mutmassen..
.. die haben viele Pendenzen.
Das Spital stellt Sie (oder Anna) im Wissen das die Registrierung noch nicht vorliegt an, somit dürften es auch in der Haftung stehen.
Letzte Frage dürfte dieselbe sein wie die Erste - Pendenzen / Personalknappheit ??
Viel Erfolg dann beim Beginn - PMO]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://facharztjob.ch/blog/approbation-schweiz/#comment-7817">Selina</a>.</p>
<p>Hallo<br />
Für diese Fragen sind wir glaub nicht die Richtigen (und auch der Jurist&#8230;). Da können wir mutmassen..<br />
.. die haben viele Pendenzen.<br />
Das Spital stellt Sie (oder Anna) im Wissen das die Registrierung noch nicht vorliegt an, somit dürften es auch in der Haftung stehen.<br />
Letzte Frage dürfte dieselbe sein wie die Erste &#8211; Pendenzen / Personalknappheit ??<br />
Viel Erfolg dann beim Beginn &#8211; PMO</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Approbation Schweiz von Hannah		</title>
		<link>https://facharztjob.ch/blog/approbation-schweiz/#comment-7818</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hannah]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Aug 2024 15:13:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://facharztjob.ch/?p=1355#comment-7818</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Möckli 

Worin liegen Unterschiede in der Weiterbildung Neurologie in der Schweiz zu Deutschland? Kann man von beidem einfach wechseln?
Was gilt hier zu beachten?

Gilt die MEBEKO-Anerkennung lebenslang? Oder muss diese erneuert werden?
Muss ein Dr. Titel anerkennt werden (aus Deutschland) Und wieviel kostet dies?

Besten Dank und Gruß
Hannah]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Möckli </p>
<p>Worin liegen Unterschiede in der Weiterbildung Neurologie in der Schweiz zu Deutschland? Kann man von beidem einfach wechseln?<br />
Was gilt hier zu beachten?</p>
<p>Gilt die MEBEKO-Anerkennung lebenslang? Oder muss diese erneuert werden?<br />
Muss ein Dr. Titel anerkennt werden (aus Deutschland) Und wieviel kostet dies?</p>
<p>Besten Dank und Gruß<br />
Hannah</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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