Approbation Schweiz


Approbation Schweiz

Wir befassen uns gerne einmal mit der immer wieder gehörten Frage zur Approbation Schweiz.
Die bekannte und wichtige Approbation wie sie zum Beispiel Deutschland kennt, ist in der Schweiz nicht bekannt. Die Bedeutung der Approbation hat in der Schweiz damit keinen vergleichbaren Stellenwert wie eben zum Beispiel in Deutschland oder in anderen EU-Staaten.

Approbation Schweiz, wie sieht es den hier aus?

Gerne zeigen wir den ärztlichen Weg im Vergleich zur Approbation in EU-Staaten auf. Wir haben uns zum Thema Approbation Schweiz bereits vertiefter geäussert. Sie finden den Link und weitere ergänzende Erklärungen um unteren Teil dieses Beitrages.

  1. In der Schweiz erhalten sie nach absolviertem und bestandenem Medizinstudium oder dem Apothekerstudium (Pharmazie oder pharmazeutischen Wissenschaften) die Bezeichnung Arzt / Ärztin oder Apotheker / Apothekerin. Zu beachten ist, dass die Aufnahmekapazitäten für das Studium jährlich gesamtschweizerisch festgelegt. Wenn er Andrang zum Medizinstudium wie in den vergangenen Jahren zu Kapazitätsengpässen führt, können an gewissen Hochschulen Zulassungsbeschränkungen auf der Grundlage eines Eignungstests vor Studienbeginn oder einer verstärkten intrauniversitären Selektion im ersten Studienjahr angewandt werden. Momentan werden die Studienplätze aufgrund des Fachkräftemangels jedoch eher ausgebaut. Erweitere Informationen zum Studium erhalten sie auch hier:
    https://www.swissuniversities.ch/de/

  2. Mit dem Diplom als Ärztin/Arzt können sie jedoch noch nicht eigenständig tätig werden. Anders bei Apothekerinnen und Apotheker. Diese können sich bereits an die entsprechende Gesundheitsbehörde wenden und eine Berufsausübungsbewilligung beantragen. Als Arzt oder Ärztin absolvieren sie im Anschluss die Assistenzarztzeit zur Erreichung des Facharztes. Nach absolvierter und bestandener Facharztausbildung wird ihr Facharzttitel registriert (einmalig und zentral in Bern).
    Mit dem Facharzt können sich bei der entsprechenden Gesundheitsbehörde der jeweiligen Kantone für eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) anmelden. Mit der BAB sind sie dann berechtigt entsprechend eine eigenständige Tätigkeit zum Beispiel in einer Praxis aufzunehmen. Zu beachten gilt, dass die überwiegende Anzahl der Kantone einen Zulassungsstopp eingeführt hat. Dies betrifft vorallem Fachärzte ausserhalb der direkten Grundversorgung (Radiologie, Dermatologie, plastische Chirurgie, Orthopädie, Chirurgie, …).

Approbation Schweiz: Daraus ist ersichtlich, dass in diesem Prozess gar nie eine Approbation ersucht werden muss, beziehungsweise eine solche in der Schweiz auch nicht ausgestellt wird.

Weiteres zu diesem Thema, insbesondere zur Anerkennung der Diplome / Registrierung des Facharztes haben wir früher bereits verfasst und sie finden diese Informationen hier:
Anerkennung Diplome Schweiz

Für eine Stelle als Facharzt in der Schweiz verlangen die meistens Kliniken die Vorlage der Anerkennung / Registrierung der Diplome. Für eine eigenständige Tätigkeit oder für eine Anstellung / einen Job in einer Praxis ist diese Registrierung ein zwingendes Muss.

Zum Thema Approbation Schweiz gilt ganz das Motto. „Fragen sie ihren Arzt oder Apotheker“, dieser wird ihnen in der Schweiz keine Approbation vorlegen sondern wie erwähnt die Registrierung beim BAG und auch eine BAB.

Approbation Schweiz