Impfpflicht für Ärzte in der Schweiz – gibt es das


Wir werden immer wieder gefragt ob in der Schweiz auch eine Impfpflicht für Ärzte und Pflegefachpersonal eingeführt wird.

Impfpflicht für Ärzte

Kucken wir zuerst nach Deutschland, denn von dort kommen jeweils die meisten Anfragen. Hier wird die Immunisierungspflicht ernst diskutiert und je nach Bundesland auch umgesetzt. Der Virchowbund z.B. informiert, dass „Personen, die z. B in Arztpraxen und ZahnarztpraxenKrankenhäusern, Pflegeheimen und bei Heilpraktikern tätig sind, müssen bis zum 15. März 2022 entweder geimpft oder genesen (im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung) sein. Ausgenommen sind Personen, die auf Grund medizinischer Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Eine Coronaimpfpflicht für Gesundheitspersonal besteht zur Zeit nicht

Über die Impfung in der Schweiz informiert das Bundesamt für Gesundheit speziell für die Gesundheitsfachleute laufend. Die Diskussion einer Pflicht ist sicher einmal aufgeflammt, aber auch rasch wieder erlöschen, bzw. nicht fundiert weiter verfolgt worden. Stand Mai 2022 besteht in der Schweiz keine Coronaimpfpflicht oder / und ist eine solche ernsthaft in Diskussion.

Die Aargauer Zeitung vermeldet, dass die Impfbereitschaft bei den Ärzten überdurchschnittlich hoch sei. Sie liegt gemäss Mitteilung bei 90 Prozent.

Impfpflicht für Ärzte in der Schweiz

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Arbeitszeiten Schweizer Gesundheitssystem Pflege

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