Certificate of good standing – Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sie möchten das Anerkennungsverfahren für die Diplomregistrierung in der Schweiz starten und es wird ein Certificate of good standing – Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. Nun stellen sich vermutlich erste Fragen.
Certificate of good standing – Unbedenklichkeitsbescheinigung
Was ist das für ein Zertifikat? Warum muss ich so ein Zertifikat einreichen? Und wo bekomme ich das eigentlich her? Wen kann ich um Hilfe bitten?
Wir haben es aufgrund eines Beispiels mitbegleitet und erfahren, welcher administrative Aufwand dahintersteckt. Aus diesem Grund wollen wir hier gerne unsere Erfahrungen teilen.
In unserem Fallbeispiel kommt der Kandidat aus einem Drittstaat – er ist keine EU-Bürgerin. Er hat seine Ausbildung im Ausland erworben und hat danach einige Jahre in Deutschland gearbeitet. Dort hat er sein Diplom als Krankenpfleger / Krankenschwester anerkennen lassen. Während der Zeit in Deutschland hat er eine Schweizerin geheiratet und ist in die Schweiz gezogen. Hier beantragte er nun die SRK-Anerkennung als Pflegefachfrau. Das Schweizerische Rote Kreuz verlangt nun im Rahmen des Anerkennungsprozesses ein „Certificate of good standing“.
Das «Certificate of good standing» ist nichts anderes als eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Anerkennung im Ausland. Die Bescheinigung wird von der Behörde ausgestellt, in deren Bezirk die letzte Arbeitsstelle war oder ist. Sprich, war die letzte Arbeitsstelle zum Beispiel im Breisgau, dann ist der zuständige Regierungsbezirk Freiburg. Das bedeutet im ersten Schritt ist zu beachten, zu welchem Regierungsbezirk der letzte Arbeitsort gehört. Ist der Bezirk klar, findet sich im Internet die zuständige Behördeadresse und hier kann man erfahren welche Unterlagen und Informationen für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt werden.
Im obigen Fall benötigt die Behörde (Regierungsbezirk Freiburg) zur Erstellung des Certificate of good standing – Unbedenklichkeitsbescheinigung folgende Unterlagen und Informationen:
- Ein deutsches, polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 3 Monate). Sollte sich der Wohnsitz nicht in Deutschland befinden, kann das Anforderungsformular für das deutsche Führungszeugnis auch direkt online beim Bundesjustizamt heruntergeladen werden -> https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Ausland/Antrag/FAQ_node.html#faq5504896
- Eine Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers im Regierungsbezirk – dies kann auch die Kopie eines Zwischen- oder Abschlusszeugnisses sein.
- Eine Kopie der Berufsurkunde(falls die Ausbildung nicht im Regierungsbezirk Freiburg gemacht wurde, muss diese Kopie beglaubigt sein) und eine Kopie des Ausbildungszeugnisses.
- Falls die Ausbildung nicht in Deutschland absolviert, sondern die Urkunde im Zuge eines Anerkennungsverfahrens erhalten wurde, so muss darauf hingewiesen werden, in welchem Land die ursprüngliche Ausbildung absolviert wurde und mit einer beglaubigten Kopie der Anerkennungsurkunde eingereicht werden.
- Bei Namensänderungen muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden (Kopie Heiratsurkunde, Kopie Ausweis o.ä.)
- Ausserdem müssen die kompletten Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer) für eventuelle Rückfragen und die korrekte Zustellung der Bescheinigung angegeben werden.
Aber Achtung, in Freiburg gibt es einen Sonderfall für die Anerkennung in der Schweiz! Sollte er den Berufsabschluss beim Schweizerischen Roten Kreuz anerkennen lassen wollen, gibt es zwei Ausnahmen, bei denen das SRK auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung verzichtet:
- Sie leben und arbeitest bereits mehr als 5 Jahre oder länger in der Schweiz
- oder der Berufsabschluss ist erst innerhalb der letzten 6 Monate erlangt worden
Ncahfragen beim Regierungsbezirk in Deutschland ob eine Zusammenarbeit / Vereinbarung mit dem schweizerischen roten Kreuz besteht lohnt sich.
Unsere aktuellen Erfahrungen 2020 zeigen, dass nun auch Bürger aus EU-Staaten, die in einem EU-Land ihre Ausbildung absolviert haben ein «Certificate of good standing» beschaffen müssen. Zuvor waren es fast ausschliesslich Bürger aus Drittstaaten, von denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt wurde.
Soltner, Rujikan
13. Mai 2022 - 2:32
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Frage. Welchen Sonderfall gibt es bei der Anerkennung
von deutschen MTRAs, die in Freiburg gearbeitet haben?
Mit freundlichen Grüssen,
Rujikan Soltner
Patrick Möckli
13. Mai 2022 - 8:23
Hallo Herr Soltner
Diese Frage verstehen wir jetzt leider nicht ganz. Was hat das deutsche Freiburg mit deinem Sonderfall zu tun? Oder meinen Sie das schweizerische Fribourg? Ansonsten gerne ein Lebenslauf an info@premiumjob.ch und wenn Sie schon haben Unterlagen über eine Anerkennung bzw. eher über eine Ablehnung.
fG – Team PremiumJob