Fehlanreize bei Ärztevergütungen korrigieren


Fehlanreize bei Ärztevergütungen korrigieren

Stellen Fehlanreize bei Ärztevergütungen in Schweizer Spitäler ein Problem dar? Die NZZ hat recherchiert. Wenn sich das Einkommen von Ärzten an der Anzahl Behandlungen oder den generierten Einnahmen orientiert, steigen die Kosten sowie das Risiko von unnötigen Eingriffen. Nun wächst der Druck, solche Fehlanreize abzuschaffen – auch von den Ärzten selbst.

Einkommen von Ärzten zu wirtschaftlich orientiert?

Wer mehr arbeitet, soll mehr verdienen. Dieser Grundsatz ist aus marktwirtschaftlicher Sicht sinnvoll; in einem staatlich geprägten Sektor wie dem Gesundheitswesen kann er indes zu falschen Anreizen führen. Das gilt insbesondere für die Ärztesaläre. In vielen Spitälern erhalten Mediziner neben einem Fixlohn weitere Vergütungen. Häufig bekommen sie zum Beispiel Honorare für die Behandlung von zusatzversicherten Patienten. Oder sie werden am Umsatz beteiligt, den ihre Abteilung generiert. Insgesamt erhalten gemäss einer Umfrage im Auftrag des Ärzteverbands FMH aus dem Jahr 2017 ein Drittel der Ärzte eine leistungsabhängige Lohnkomponente.

Fehlanreize bei Ärztevergütungen führen zu Mengenausweitungen

Was aus Sicht der Spitalleitung sinnvoll sein mag, ist aus Sicht der Patienten sowie der Prämien- und Steuerzahler weniger erfreulich: Denn mengenabhängige Vergütungen geben Ärzten eine Motivation, Operationen durchzuführen, auch wenn diese medizinisch nicht gerechtfertigt sind. Tatsächlich weisen Studien darauf hin, dass unter mengenbezogenen Vergütungsmodellen mehr Operationen durchgeführt werden. Damit tragen solche Vergütungen zur Mengenausweitung im Gesundheitssystem bei, die massgeblich für das starke Kostenwachstum mitverantwortlich ist.

Mengenabhängige Entschädigungen führten zu Interessenkonflikten, sagt der Unternehmensberater und Vergütungsspezialist Urs Klingler. Etwas abgeschwächt werden diese, wenn Honorare in einen Pool fliessen, dessen Inhalt dann unter den Angestellten einer Abteilung oder eines Spitals aufgeteilt wird. «Die Verteilung ist jedoch vielfach willkürlich und intransparent», kritisiert Klingler.

Eine vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe hat 2017 in einem Bericht vorgeschlagen, mengenbezogene Vergütungen unattraktiver zu machen, indem Kantone Spitäler mit solchen Instrumenten von den Spitallisten streichen.

Einzelne Kantone gehen bereits in diese Richtung. Der Kanton Aargau sieht für die Spitalliste 2020 vor, dass Leistungserbringer für den Erhalt eines Leistungsauftrags in Zukunft schriftlich zusichern müssten, dass sie ihren Ärzten keine direkt mengenbezogenen variablen Vergütungen entrichten. In Zürich ist ein ähnlicher Vorschlag der Regierung hingegen 2017 im Kantonsrat gescheitert.

Auszug aus einem Bericht der www.nzz.ch.
Bezüglich Einkommensverhältnisse in Schweizer Spitäler finden Sie einen weiteren Artikel in unserem Blog.

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