Vertrauensarzt Schweiz Berufsgeheimnis und Stelle


Vertrauensarzt Schweiz – Berufsgeheimnis

Mit der Problematik – Vertrauensarzt Schweiz – Berufsgeheimnis auch gegenüber dem Arbeitgeber? – hat sich das Bundesgericht auseinander gesetzt.

Das Bundesgericht hat bezüglich Informationsfluss eines eingesetzten Vertrauensarztes in der Schweiz am 4. Mai 2017 ein Urteil gefällt. Zuvor hat sich das Obergericht im Jahre 2016 bereits mit dieser Situation befasst. Das Obergericht des Kantons Zürich hat den Arzt im Anschluss in seinem Urteil wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Arzt hat im Anschluss das Rechtsmittel weiter genutzt und diesen Entscheid aus Zürich mittels einer Beschwerde beim Bundesgericht angezweifelt. Er zweifelte weiterhin an, er habe einen guten Job als Vertrauensarzt in der Schweiz gemacht.

Nun was war der Sachverhalt: Ein Arbeitgeber hat einen Vertrauensarzt eingesetzt. Nach erfolgtem Untersuch seitens des Vertrauensarztes hat dieser dem Arbeitgeber in einem detailliertem Bericht auch Informationen zu persönlichen, beruflichen und finanziellen Angaben gemacht. Der vom Arbeitgeber eingesetzte Vertrauensarzt muss über umfassende Informationen zum Gesundheitszustand der zu untersuchenden Person verfügen. Dies damit er die dem Arbeitnehmer übertragenden Aufgaben sachgerecht von diesem ausführen lassen kann. Das Gericht kommt zum Entschluss, dass der Arbeitnehmer der für eine vertrauensärztliche Untersuchung in der Schweiz aufgeboten wird, darauf vertrauen kann, dass weitergehende Informationen nicht per se an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. Ob und in welchem Umfang ein Vertrauensarzt dem Arbeitgeber Informationen zukommen lassen darf, hängt davon ab, inwieweit der Vertrauensarzt Schweiz seitens des Arbeitnehmers vom Berufsgeheimnis entbunden worden ist.

Die vollständige Medienmitteilung des Bundesgerichts zum Thema „Vertrauensarzt Schweiz – Berufsgeheimnis“ finden Sie hier: http://www.bger.ch/press-news-6b_1199_2016-t.pdf.

Vertrauensarzt Schweiz – suchen Sie einen Job?

Suchen Sie als Vertrauensarzt in der Schweiz eine neue Herausforderung? Wir suchen immer wieder beratende Ärzte, Vertrauensärzte sowie Gutachter. Stellen und Jobs als Vertrauensarzt finden Sie jeweils unter:
Stelle Vertrauensarzt Gutachter Schweiz

Man darf berücksichtigen, dass Gutachter Stellen, Jobs für Vertrauensärzte in der Schweiz seitens der Vergütung im Vergleich zu klinischen Funktionen durchwegs attraktiv sind. Dies bei geregelten Wochenarbeitszeiten und ohne Dienstbelastung.

Vertrauensarzt Schweiz

als Apotheker / Apothekerin in der Schweiz arbeiten


Was brauche ich für eine Tätigkeit als Apotheker in der Schweiz? Sie haben bisher nicht in der Schweiz gearbeitet und möchten dies jetzt in Angriff nehmen – haben sicher auch Fragen bezüglich den Voraussetzungen. Dann sind Sie bei uns richtig, wir geben Ihnen gerne ein paar informative Ansätze mit auf den Weg.

Apotheker / Apothekerin, arbeiten in der Schweiz

Sie möchten in einer Apotheke in der Schweiz arbeiten und fragen sich nun was Sie dafür alles benötigen?
Hierzu benötigen Sie die Registrierung Ihres Diploms vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), der MEBEKO. Das Verfahren für die Anerkennung können Sie dem Link des BAG entnehmen:
http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00406/index.html?lang=de 
Hier finden Sie rechts oberhalb ein Link zum .pdf betreffend der Wegleitung zur Anerkennung Ihres Diploms (Studium als Apotheker, Apothekerin). Diese Registrierung ist einmalig zu veranlassen und verfällt nicht.

Zusätzlich wird von dem jeweiligen Kanton (insgesamt 26) eine Berufsausübungsbewilligung benötigt.  Dies kann je nach Kanton etwas anders gehandhabt werden. Für die Bewilligung in dem Kanton, in dem Sie arbeiten werden, benötigen Sie eine entsprechende Berufsbewilligung, beziehungsweise eine Berufsausübungsbewilligung. Dies können Sie oft via Ihrem zukünftigen Arbeitgeber einleiten. Dazu werden unter anderem zum Beispiel folgende Unterlagen benötigt:

  • Das eidgenössische Apothekerdiplom (respektive eine Kopie davon) oder das ausländische Diplom plus die Anerkennungsbestätigung durch das BAG, die Mebeko gemäss Schritt oben
  • Einen Auszug aus dem Strafregister (Führungszeugnis) von Ihrem letzten Wohnort. Dieses Original sollte nicht älter als maximal 6 Monate sein.

Des Weiteren wird oft noch verlangt:

  • Einen Schuld- und Betreibungsauszug, in Deutschland ist das die Schufa-Auskunft
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Verfügbar über Ihren Arbeitgeber)
  • Wohnsitzbescheinigung der Wohnortsgemeinde oder eventuell eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung
  • Berufsausübungsbewilligungen anderer Kantone, wenn Sie schon über solche verfügen
  • manchmal noch eine ärztliche Bescheinigung der physischen und psychischen Eignung der Berufsausübung

Sie möchten gerne noch mehr Verantwortung übernehemen und eventuell sogar die Leitung einer Apotheke in der Schweiz übernehmen? Beziehungsweise Sie interessieren sich für die Verwaltung einer öffentlichen Apotheke in der Schweiz? Hier kann es sein, dass je nach Kanton noch individuell weitere Unterlagen eingefordert werden. Eine der wichtigsten Voraussetzung jedoch ist, dass Sie bereits über mindestens zwei Jahre Vorerfahrung in einer schweizerischen Apotheke verfügen. Diese zwei Jahre sind in allen Kantonen ein Muss-Kriterium. Bedeutet, dass Sie ohne bisherige Erfahrung in der Schweiz – z. B. direkt nach dem Studium oder aber bei einem Zuzug aus dem Ausland keine Apotheken Verwalter Anstellung eingehen können.

Generell zum Thema: Arbeiten in der Schweiz

Die meisten EU-Bürgerinnen und Bürger benötigen für die Schweiz keine vorgängige Arbeitserlaubnis. Diese kann auch noch direkt nach dem Zuzug, beziehungsweise in paar wenige Tage nach Stellenantritt bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Einschränkungen gelten zur Zeit (2.2016) lediglich noch für bulgarische, kroatische und rumänische Staatsangehörige. Diese Nationalitäten wird empfohlen, eine Sonderbewilligung vorgängig zu beantragen. Hier herrscht noch kein vollständiger Personenfreizügigkeitsverkehr.

Sollten noch Fragen offen sein, fragen Sie nicht den Arzt oder Apotheker, sondern ausnahmsweise uns….

Apotheker in der Schweiz, Job, Stelle