Arbeitserlaubnis für eine Anstellung als Arzt in der Schweiz


Arbeitserlaubnis ist in der Schweiz für EU-Bürger einfach und unbürokratisch zu erhalten.

Zurzeit ist die Personenfreizügigkeit mit der EU weiterhin bestehend und damit die Arbeitserlaubnis einfach geregelt. Dies bedeutet ein EU-Bürger kann sich einfach in der Schweiz bezüglich Arbeit und Aufenthalt anmelden und erhält eine Arbeitsbewilligung und eine Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung / Jahresaufenthaltsbewilligung anstreben).

Es herrscht noch eine Ausnahmen für den neuen EU-Staat Kroatien – begrenzte Kontingente und diese sind insbesondere auf Assistenzarzt Stufe schwierig zu erhalten. Erfahrungsgemäss ab Facharzt Stufe ist ein Sonderantrag erfolgsversprechender.

https://www.ch.ch/de/arbeiten-schweiz-personen-eu-efta/

Die Kantone regeln den Vollzug und damit ist durch diese dezentrale Organisation die Durchführung und Handhabung leider nicht immer einheitlich. Bezüglich Fragen zu den genauen Abläufen und Formalitäten der Bewilligungserteilung (wo genau beantragen Sie es, welches Formular ist auszufüllen, wie lange dauert die Bearbeitung, und so weiter) können wir Ihnen zur Hilfe stehen, oder oftmals wird dies auch mit Unterstützung des Arbeitgebers abgewickelt. Ansonsten wendet man sich an die zuständigen kantonalen Behörden in dem Kanton in dem man seinen Wohnsitz haben wird.