Approbation Schweiz


Approbation Schweiz

Wir befassen uns gerne einmal mit der immer wieder gehörten Frage zur Approbation Schweiz.
Die bekannte und wichtige Approbation wie sie zum Beispiel Deutschland kennt, ist in der Schweiz nicht bekannt. Die Bedeutung der Approbation hat in der Schweiz damit keinen vergleichbaren Stellenwert wie eben zum Beispiel in Deutschland oder in anderen EU-Staaten.

Approbation Schweiz, wie sieht es den hier aus?

Gerne zeigen wir den ärztlichen Weg im Vergleich zur Approbation in EU-Staaten auf. Wir haben uns zum Thema Approbation Schweiz bereits vertiefter geäussert. Sie finden den Link und weitere ergänzende Erklärungen um unteren Teil dieses Beitrages.

  1. In der Schweiz erhalten sie nach absolviertem und bestandenem Medizinstudium oder dem Apothekerstudium (Pharmazie oder pharmazeutischen Wissenschaften) die Bezeichnung Arzt / Ärztin oder Apotheker / Apothekerin. Zu beachten ist, dass die Aufnahmekapazitäten für das Studium jährlich gesamtschweizerisch festgelegt. Wenn er Andrang zum Medizinstudium wie in den vergangenen Jahren zu Kapazitätsengpässen führt, können an gewissen Hochschulen Zulassungsbeschränkungen auf der Grundlage eines Eignungstests vor Studienbeginn oder einer verstärkten intrauniversitären Selektion im ersten Studienjahr angewandt werden. Momentan werden die Studienplätze aufgrund des Fachkräftemangels jedoch eher ausgebaut. Erweitere Informationen zum Studium erhalten sie auch hier:
    https://www.swissuniversities.ch/de/

  2. Mit dem Diplom als Ärztin/Arzt können sie jedoch noch nicht eigenständig tätig werden. Anders bei Apothekerinnen und Apotheker. Diese können sich bereits an die entsprechende Gesundheitsbehörde wenden und eine Berufsausübungsbewilligung beantragen. Als Arzt oder Ärztin absolvieren sie im Anschluss die Assistenzarztzeit zur Erreichung des Facharztes. Nach absolvierter und bestandener Facharztausbildung wird ihr Facharzttitel registriert (einmalig und zentral in Bern).
    Mit dem Facharzt können sich bei der entsprechenden Gesundheitsbehörde der jeweiligen Kantone für eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) anmelden. Mit der BAB sind sie dann berechtigt entsprechend eine eigenständige Tätigkeit zum Beispiel in einer Praxis aufzunehmen. Zu beachten gilt, dass die überwiegende Anzahl der Kantone einen Zulassungsstopp eingeführt hat. Dies betrifft vorallem Fachärzte ausserhalb der direkten Grundversorgung (Radiologie, Dermatologie, plastische Chirurgie, Orthopädie, Chirurgie, …).

Approbation Schweiz: Daraus ist ersichtlich, dass in diesem Prozess gar nie eine Approbation ersucht werden muss, beziehungsweise eine solche in der Schweiz auch nicht ausgestellt wird.

Weiteres zu diesem Thema, insbesondere zur Anerkennung der Diplome / Registrierung des Facharztes haben wir früher bereits verfasst und sie finden diese Informationen hier:
Anerkennung Diplome Schweiz

Für eine Stelle als Facharzt in der Schweiz verlangen die meistens Kliniken die Vorlage der Anerkennung / Registrierung der Diplome. Für eine eigenständige Tätigkeit oder für eine Anstellung / einen Job in einer Praxis ist diese Registrierung ein zwingendes Muss.

Zum Thema Approbation Schweiz gilt ganz das Motto. „Fragen sie ihren Arzt oder Apotheker“, dieser wird ihnen in der Schweiz keine Approbation vorlegen sondern wie erwähnt die Registrierung beim BAG und auch eine BAB.

Approbation Schweiz

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Sprachprüfung Arzt Schweiz

Comments

  1. İch bin als Weiterbildubgsassistent für Allgemeinmedizin seit 01.09.2016 in Deutschland tätig.
    Seit 01.10.2017 bin ich als Weiterbildungsassistent für Allgemeinmedizin in einer Hausartliche Praxis tätig.
    Die Ärtliche tätigkeit in der Türkei, die ich als Weiterbildungsassistent in der Allgemeinmedizin Abteilung in der Lehrkrankenhaus gearbeitet habe ,wurde für Klinischen Weiterbildungsabschnit für Allgemeinmedizin 3 Jahre von Zuständige Ärztekammer Nordrhein Westfallen anerkannt.
    Die Praxisabschnit für Allgemeinmedizin (für Facharzt ). wurd 01.10.2019 abschlißen. Dann werde ich das Diplom der Facharzt für Allgemeinmedizin erhalten.

    Ich habe Europäische Blauenkarte von der Bundesrepublik Deutschland , ich habe eine Unbefristete Aufenhaltserlaubnis .
    Ich habe Deutsch Zertifikat B2. von Goethe Institut .

    Ich würde Sie fragen, darf ich als Arzt oder Fahrarzt mit Deutsch Approbation in der Schweiz arbeiten.

    Ich bitte Sie um. Hilfe, Wie kann ich als Arzt oder Facharzt Laut der Schreiben und Zeugnissen in der Schweiz arbeiten .
    Wie kann ich die eruferlaubnis von der Gesundheitsministerium oder von der Bezirgregierung Schweiz erhalten.
    Ich würde gerne als Angestellter arzt in einem Hausarztlichen Zentrum arbeiten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr.Cemal Selcan

    • Patrick Möckli
      26. September 2018 - 9:15

      Sehr geehrter Herr Selcan, aufgrund Ihrer Schilderung gibt es ein paar Punkte zu beachten.
      Approbation: Die Approbation aus Deutschland (oder anderen EU-Staaten) hat in der Schweiz nicht dieselbe (oder praktisch gar keine) Bedeutung. Sie finden hierzu im Blog mehr Informationen.
      Facharzt Allgemeinmedizin aus Deutschland (oder einem anderem EU-Staat): Ausführungen zur Gleichwertigkeitsanerkennung finden Sie hier. Dieser Facharzttitel muss dann beim Bundesamt für Gesundheit registriert werden und die Voraussetzungen hierzu finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Diplomanerkennung.
      Kurz zusammengefasst wird es sich voraussichtlich aus bisherigen Erfahrungen bezüglich der Anerkennung der Diplome wie folgt gestalten. Der Ausbildungstitel Facharzt Allgemeinmedizin Deutschland wird in der Schweiz als praktischer Arzt anerkannt. Sofern alle vier Voraussetzungen gemäss oben (Nationalität, Ehepartner, …) erfüllt sind. Damit wären Sie berechtigt in der Grundversorgung tätig zu werden. Jedoch mit einer eingeschränkteren Tarifverwendung (Tarmed) als z.B. ein Facharzt Allgemeine Innere Medizin oder Facharzt Innere Medizin.
      Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung: EU und EFTA Staatsbürger erhalten in der Schweiz bei vorliegen eines Arbeitsvertrages unkompliziert einer Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Bei nicht EU-Staaten benötigt es jeweils eine Anfrage nach einer Sonderbewilligung / Kontingentsbewilligung. Gemäss Aussage der Migrationsbehörde wird eine solche für „Spezialisten“ – und als das gelten Sie als Facharzt, noch nicht aber als Assistenzarzt – bei vorhandenen Kontingenten grundsätzlich erteilt.
      Aufgrund immer wieder ändernden Bestimmungen empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit uns (info@premiumjob.ch) oder mit dem Bundesamt für Gesundheit, Bern, in Verbindung setzen, sobald der Facharzttitel vorliegt.
      mfG – Patrick Möckli

  2. Hallo.
    Ich bin eine Assistentärztin in Deutschland aus Drittland mit deutsche Approbation und arbeite seit 2 Jahren in Deutschland( kein EU-Citizenship, Diplom wurde anerkannt: ich habe die Kenntnisprüfung bestanden und am Ende wurde mir die deutsche Approbation mitgeteilt).
    Um in der Schweiz als Assistenzarzt zu erbeiten soll ich überhaupt Prüfungen bestehen oder nur o.g. 4 Pukte ausfüllen? wie z.B. Citizenship des EUs, min.5 Jahre fachliche Erfahrung in EU?

    Ich bitte Sie über ausführlichen Informationen.
    Herzlichen Dank im voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Nusalova

  3. Patrick Möckli
    4. Dezember 2019 - 15:37

    Hallo Frau Nusalova
    Ich interpretiere, dass Sie keine EU-Nationalität (und ein allfälliger Ehepartner auch nicht) führen. Das Diplom aus einem Drittstaat (= nicht EU-Land) stammt. Deutschland hat aus Schweizer Sicht Ihr Drittstaatendiplom aber bereits anerkannt. Dann kommt der indirekte Weg zur Prüfung in Frage: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/berufe-im-gesundheitswesen/auslaendische-abschluesse-gesundheitsberufe/diplome-der-medizinalberufe-ausserhalb-eu-efta/indirekte-anerkennung-diplome.html
    Ja, dann müsste die hier gelisteten Punkte alle erfüllt sein. Und ich vermute aus den wenigen Zeilen wird dies eher nicht möglich sein.
    Hilft dies? Sonst bitte einfach nochmals nachfragen. mfG – Patrick Möckli

  4. Fidan Nusalova
    4. Dezember 2019 - 17:04

    Ganz herzlichen Dank.
    Sie haben es richtig interpritiert.
    Wenn ich diese Punkte in der Zukunft ausfüllen werde, soll ich trotzdem in der Schweiz irgendwelche Prüfüng bestehen wie z.B. Kenntnisprüfüng, oder es reicht nur Formalitäten/Dokumente und keine Prüfung?

    • Patrick Möckli
      5. Dezember 2019 - 8:47

      Nach Stand heute braucht es dann keine zusätzliche Prüfung (ausgenommen allenfalls Sprachprüfung B2).
      Bei Fragen gerne wieder melden, auch direkt via unserer Homepage premiumjob.ch.
      Ihnen vorerst eine gute Zeit – PMO

  5. Hallo
    Ich bin ein Arzt aus nicht Eu Land, aber ich habe mein Medizinstudium in Litauen (EU) absolviert.
    Ich habe Approbation von Deutschland und EU Diploma für Medizin aber ich bin nicht EU Bürger

    Wie kann ich Approbation von der Schweiz bekommen?

    Vielen Dank i

  6. Ich frage nicht für mich, sondern einfach aus Interesse. Meine Frage: Wie nennt sich ein deutscher Arzt (Nationalität und Muttersprache D, Ausbildung und Abschlüsse in D), der in der Schweiz anerkannt und als Chefarzt tätig ist, mit dem richtigen Titel?
    Dr. / Dr. med. / dipl. Arzt / anderer Titel ?

    • Patrick Möckli
      6. Januar 2020 - 11:08

      Liebe / Lieber
      Die ärztliche Titel Frage stellt sich nicht nach der Nationalität oder der Hierarchie. Sondern nach der allfälligen Bezeichnung im Herkunftsland und für den Dr. med. entsprechend einer Promotion (die auch noch gleichwertig sein sollte). Wir haben in diesem Beitrag unten versucht das Thema kurz aufzugreifen https://premiumjob.ch/portrait/unsere-spezialisierungen/praktischer-arzt-ausbildung-bezeichnung/.
      Gehören Sie einer örtlichen oder kantonalen Ärztegesellschaft an, empfiehlt es sich an diese zu wenden oder allenfalls auch an eine entsprechende Fachgesellschaft.
      Hoffe dies hilft etwas weiter.
      mfG

  7. Guten Tag,

    Ich hoffe ich finde hier ein paar Informationen.

    Ich bin Schweizer und meine Ehefrau (27) kommt aus Panama.
    Sie spricht fliessen Spanisch und Englisch (B2).
    Sie wird bald in die Schweiz einreisen und nun stellt sich die Frage ob sie in naher/ferner Zukunft auch die Chance haben wird, ihren Beruf hier auszuüben.
    Sie hat in Panama studiert und praktiziert seit knapp einem Jahr als Ärztin in der Allgemeinmedizin.

    Mir ist bewusst dass es ein paar Jahre dauern könnte, bis sie komplett integriert ist und auch die nötigen Deutschkentnisse mitbringen würde.

    Sie möchte nur wissen ob sie nun vergeblich 8 Jahre studiert hat, oder ob Möglichkeiten bestehen, ihre Profession auszuführen.

    Ich bitte um Rat!

    Liebe Grüsse
    Michael

    • Patrick Möckli
      31. Januar 2020 - 10:57

      Hallo Michael
      Keine einfache Konstellation. Da Sie das Diplom nicht in der CH und EU erworben hat, kann man noch die indirekte Anerkennung prüfen. Hierzu aber leider auch die Voraussetzungen gemäss Deiner Beschreibung nicht gegeben.
      https://premiumjob.ch/mebeko-anerkennung/
      Es gibt aber die Möglichkeit, dass Sie die Staatsprüfung wiederholt (nicht das ganze Studium). Da entscheidet aber die entsprechende Uni über die Zulassung.
      Generell ist die zuständige Stelle für Diplomregistrierungen das BAG / Mebeko. Die sind sonst ebenfalls behilflich:
      https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/berufe-im-gesundheitswesen/auslaendische-abschluesse-gesundheitsberufe.html
      Da würde ich zuerst nachfragen. Gehe dann davon aus, dass Ihr an die Uni’s verwiesen werdet.
      Ich hoffe dies hilft mal weiter. Sonst per Email info[at]premiumjob.ch.
      Viel Erfolg – Patrick

  8. Guten Tag,
    darf ein Zahnarzt, der in Deutschland seine Approbation verloren hat, in der Schweiz als angestellter Zahnarzt arbeiten?
    Vielen Dank

    • Patrick Möckli
      27. Februar 2020 - 17:42

      Guten Tag – wie Sie sehen suchen wir keine Zahnärzte und daher muss ich dies einfach ableiten. Ich gehe davon aus, dass auch Zahnärzte eine Berufsausübungsbewilligung benötigen https://premiumjob.ch/anerkennungen/. Hierfür wird unter anderem auch ein Strafregisterauszug und ein Betreibungsregisterauszug verlangt. Sind diese weiss, dann könnte es gehen.
      Freundliche Grüsse
      Patrick Möckli

  9. Jameel Hiajzeen
    23. März 2020 - 0:52

    Danke für diese Webseite. Also, ist die Zusammenfassung das Folgende: um überhaupt in der Schweiz zu arbeiten, muss der Arzt oder seine Ehefrau ein EU- oder EFTA-Staatsbürger sein!!! Dann redet man ersr danach über andere Voraussetzungen und Anerkennungsverfahren. Richtig?

    • Patrick Möckli
      23. März 2020 - 9:43

      Sehr geehrter Herr Hiajzeen
      Es ist korrekt, dass die Nationalität / Herkunft des Studiums ein Kriterium ist, dass kumulativ zu den anderen gemäss Auflistung des Bundesamtes für Gesundheit zu erfüllen ist.
      Freundliche Grüsse – PMO

  10. Guten Tag, Ist der Facharzt Innere und Allgemeinmedizin in Deutschland vergleichbar mit dem Schweizer Allgemein Innere Medizin und wird dadurch gleichwertig anerkannt?
    Freundliche Grüsse
    Alexander

  11. Guten Tag, seit mehreren Jahren bin ich in Deutschland als approbierte Ärztin tätig. Ich besitze Deutsche Staatsangehörigkeit und deutsche Approbation. Parallel zu meiner Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin bin ich auch privatärztlich tätig und besitze meine eigene Praxis für Mesotherapie und ästhetische Medizin.
    Die Frage: darf ich mit meiner deutschen Approbation auch in Schweiz privatärztlich tätig werden, bzw. eine Privatarztpraxis gründen und ausschließlich nur selbstzahlende Patienten (Privatpatienten) behandeln? Brauche ich eine besondere Approbationanerkennung dafür?
    Vielen Dank im Voraus!

    • Patrick Möckli
      29. Juni 2020 - 7:49

      Guten Tag. Die Approbation ist in der Schweiz in dieser Form so nicht existent und unrelevant. Sie müssten Ihr Staatsexamen / Medizinstudium registrieren lassen und auch den Facharzttitel. Die Berufsausübungsbewilligung (BAB) erteilt dann der jeweilige Kanton. Da die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig sind, ist die je Kanton aber anders gehandhabt und hier kann abschliessend nur der jeweils zuständige Kanton diese Antwort erteilen. Aber es gibt sicher Möglichkeiten.
      Aktuell könnte noch ein interessantes Projekt laufend sein: https://premiumjob.ch/praxen/ – Sie finden hier bezüglich Praxisnachfolgesuche in Komplementärmedizin eine Option. Die ist heute zwar auch in der Grundversorgung tätig, aber auch viele Privatpatienten. Änderung der Ausrichtung dann immer überlassen.
      mfG – Patrick Möckli

  12. Guten Tag,
    ich besitze ich deutsche Approbation als Apothekerin. Ich weiß bereits, dass ich für die Arbeit in der Schweiz die Anerkennung beantragen muss. Da diese Anerkennung auch mit Kosten verbunden ist, würde ich gerne im Vorfeld wissen, ob man auch als ältere Apothekerin (Anfang 50) noch Chancen hat, in der Schweiz eine Stelle zu erhalten. In Deutschland ist dies nicht so schwierig, da einerseits ein Mangel an Arbeitskräften besteht, andererseits die tariflichen Gehaltssteigerungen -nach dem 10. Berufsjahr enden.
    Vielen Dank für eine Antwort.
    Viele Grüße U.Kraus

    • Patrick Möckli
      10. August 2020 - 8:43

      Sehr geehrte Frau Kraus
      Durchwegs. Und ich sehe schon, Sie haben bereits richtig recherchiert, dass bei uns die Anerkennung massgebend ist und dies die Approbation „ersetzt“. Meistens benötigt man dann noch eine Berufsausübungsbewilligung von der Kantonalen Gesundheitsbehörde. Die Kosten kann man aber „steuern“ und dazu melden wir uns dann gerne noch direkt. Es ist in der Tat so, dass gewisse Arbeitgeber nur Bewerbungen weiter bearbeiten, wenn die Einträge vorliegen – nun aber, es gibt auch andere.
      Freundliche Grüsse
      Patrick Möckli

  13. Guten Tag!
    Mein Cousin hat in Deutschland sein Physikum endgültig nicht bestanden und ist in die Ukraine gewechselt. Dort hat er vor zwei Monaten sein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen. Darf er in der Schweiz einen Antrag auf Erteilung der Approbation stellen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
    Viele Grüße
    Uruba

    • Patrick Möckli
      28. August 2020 - 16:29

      Hallo Uruba
      Stellen ja, Aussicht auf Erfolg leider aber nicht. Die Schweiz anerkennt nur Diplome / Abschlüsse die in der EU gemacht wurden oder zwischenzeitlich von der EU anerkannt sind (indirekte Anerkennung).
      Hier noch etwas detailierter nachzulesen – https://premiumjob.ch/mebeko-anerkennung/
      Grüsse zurück
      Patrick

  14. Ahmad Walid Torakai
    31. August 2020 - 23:12

    Hallo Herr Möcklie,
    Ich komme aus Afghanistan und habe Deutsche Angehörigkeit, aber noch nicht die Approbation als Arzt. Zwei Jahre habe ich mit der Berufserlaubnis als Stationsarzt in Orthopädie in einem Reha Klinik gearbeitet. Wie ist es möglich in der Schweiz als Arzt arbeiten zu dürfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Torakai

    • Patrick Möckli
      1. September 2020 - 17:21

      Hallo Herr Torakai
      Aktuell wäre der Weg der indirekten Anerkennung einzuschlagen. Die benötigte EU-Nationalität hätten Sie ja. Damit müsste das Diplom dass nicht aus der EU stammt in einem EU-Staat anerkannt werden. Was mir scheint, wird jetzt dann mit der baldigen Approbation erfolgen. Danach benötigen sie eine klinische Berufstätigkeit von mindestens drei Jahre in diesem Anerkennungsstaat. Somit zur Zeit leider noch nicht.
      Freundliche Grüsse
      Patrick Möckli

  15. Guten Tag Herr Möckli,
    ich möchte den Titel „Praktischer Arzt“ in der Schweiz erlangen. Ich besitze die deutsche Approbation und aktuell ein Jahr Erfahrung in einer anerkannten allgemeinmedizinischen Praxis in DE.
    Meine Frage: Wird das von mir in Deutschland absolvierte Jahr in der Praxis in der Schweiz anerkannt?(durch die MEBEKO)?
    Vielen Dank im voraus,
    Mauri R.

    • Patrick Möckli
      7. September 2020 - 12:50

      Sehr geehrter Herr Resta
      Die Approbation ist für die Schweiz leider nicht relevant. Zentral ist, wo das Studium absolviert wurde (wenn in der EU = direkte Anerkennung – wenn nicht indirekte Anerkennung und dann braucht es mind. drei Jahre klinische Tätigkeit). Ich vermute aber, Sie haben in Italien abgeschlossen, dann wird das Diplom anerkannt und Sie können ärztlich tätig werden.
      Ob der praktische Arzt und das Jahr Tätigkeit angerechnet wird, entscheidet nicht das BAG / Mebeko. Die Mebeko prüft „quasi abschliessend“ nur fertige / bestehende Diplome auf deren Anerkennbarkeit. Der Rest prüft jeweils die Fachgesellschaft. Etwas kompliziert, schreibe noch mehr Details im Email.
      mfG – Patrick Möckli

  16. Guten Tag Herr Möckli
    Aufgrund der neuen Arbeitsstelle meines Mannes ziehen wir demnächst in die Schweiz. Meine Frage wäre, ob ich dort als Assistenzärztin arbeiten darf, da ich leider meines Erachtens nach nicht alle Kriterien für die indirekte Anerkennung erfülle:
    1. Mein Mann hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
    2. Ich habe mein Medizinstudium in Brasilien abgeschlossen, aber mittlerweile die deutsche Approbation erhalten.
    3. Ich habe in DE 2 Jahre und 8 Monate als Assistenzärztin gearbeitet (leider keine 3 Jahre).
    Könnte mir der letzte Punkt im Weg stehen. Und falls ja, was wäre die Alternative?
    Vielen Dank im Voraus und beste Grüsse

    • Patrick Möckli
      14. September 2020 - 7:32

      Sehr geehrte Frau Anonym
      Mir scheint, Sie haben richtig recherchiert. Und ja, gemäss aktueller Situation ist Punkt 3 nicht entsprechend den geforderten aktuellen drei Jahre.
      Alternativen: Die fehlenden Monate noch absolvieren. Oder sich beim Bundesamt für Gesundheit / Mebeko erkundigen, ob / wie Sie ein eidgenössisches Diplom erwerben können. Scheint mir aber eher umständlicher zu sein und diese Fachkommission tagt meines Wissens auch nur sehr sporadisch.
      Freundliche Grüsse
      Patrick Möckli

  17. Dionisyeva-Staisch, Marina
    13. September 2020 - 19:10

    Sehr geehrter Herr Möckli,
    Ich habe im Jahr 1998 mein Diplom in Medizin an einer russischen Universität erstanden und danach noch eine zweijährige Zusatzqualifikation zur Kinderärztin absolviert. Im Jahr 2006 habe ich meinen Ehemann (deutscher Staatsbürger in Österreich lebend) kennengelernt und bin ebenfalls nach Österreich übersiedelt. Seit 2008 arbeite ich als Pharmareferentin in Österreich, würde aber sehr gerne wieder ärztlich tätig werden. Für den 01.01.2021 habe ich eine Zusage einer psychiatrischen Klinik im Appizell Ausserrhoden dort als Assistenzärztin zu arbeiten. Nun weiß niemand dort Bescheid, wie das weitere Prozedere abzulaufen hat was die Aufnahme der Tätigkeit legalisiert. Ich werde nicht in die Schweiz übersiedeln, sonder in Österreich wohnen bleiben. Gerne würde ich in der Klinik auch mit der Facharztausbildung zum Psychiater beginnen. Nun die goldene Frage an Sie: „Was muss ich, bzw. die Klinik tun, damit ich meine Tätigkeit am 01.01.2021 aufnehmen kann?“. ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit herzlichen Grüßen.
    M. Dionisyeva-Staisch

    • Patrick Möckli
      14. September 2020 - 7:23

      Sehr geehrte Frau Dionisyeva-Staisch
      Etwas speziell, dass die Klinik nicht weiss wie vorzugehen ist? Ohne Gewähr und gemäss Ihren kurzen Zeilen nehme ich an, Sie verfügen über Diplome die überprüft, aber nicht anerkannt werden können. Somit empfiehlt sich, dass die Klinik beim Gesundheitsdepartement ihres Kantons nachfragt, ob sie (die Klinik) berechtigt ist, überhaupt MedizinerInnen anzustellen, die „über nicht anerkennbare Diplome verfügen“. Falls ja, bestens.
      Dann sprechen Sie den nächsten und weiteren wichtigen Punkt an – die weitere Ausbildung. Dies ein Punkt, den wir jeweils wenig verfolgen müssen. Hier empfiehlt es sich aber, dass ihr zukünftiger Chef sich bei der Weiterbildungskommission erkundigt, ob die WB in dieser Form überhaupt zugelassen wird.
      Hoffe hilft Ihnen in dieser Form weiter.
      mfG – PMO

  18. Danke für die schnelle Antwort.
    Ist es möglich die fehlenden Monate auch in der Schweiz zu absolvieren oder habe ich somit keine Berechtigung in der Schweiz als Assistenzärztin tätig zu werden?
    Viele Grüsse
    Débora

    • Patrick Möckli
      14. September 2020 - 9:13

      Ich meinte nein. Weil sonst könnten ja die verlangten drei Jahre umgangen werden.

  19. Dr Mustafa Seyam
    26. September 2020 - 23:46

    Danke sehr fuer die Information die Sie zur Verfuegung stellen in Ihrem Homepage
    Da mein Sohn eine Taetigkeit als Assistenzarzt in der Schweiz( Basel) aufgenommen hat, ueberlege ich mir in die Schweiz zu ziehen und mir eine Stelle als neurologe suchen. Ich bin seit 1997 FA fuer Neurologie taetig, deutscher Staatsbuerger and habe schon die Anerkennung meines Diploms and Weiterbildungstitel aus Bern bekommen and ich bin auch in Arztregister der Schweiz eingetragen.
    Ich suche mir eine Stelle als Vertretender Neurologe fuer temporaere Anstellung in deutschsprachigen Schweiz,
    meine Frage ist wie bekomme ich BAB und von welchen Kanton wenn ich solche taetigkeit anstrebe und nicht unbedingt ortsgebunden sein moechte.

    Dr Mustafa Seyam

    • Patrick Möckli
      28. September 2020 - 7:52

      Sehr geehrter Herr Seyam
      Gleich vorweg – schwieriges Unterfangen! Bezüglich der Berufsausübungsbewilligung ist je Kanton die Facharztbezeichnung wichtig und anders. Grundversorger (Allgemein / Innere / Pädiatrie, etc…) unterstehen der folgenden Aussage meinstens nicht. Sie als Neurologe gelten als Fachspezialist und hier zu Ihrer Frage und ihrem Fachgebiet; die BAB wird üblicherweise erteilt, wenn eine mindestens dreijährige (vollzeitige) klinische Tätigkeit an einer Weiterbildungsberechtigten Institution abgehalten wird https://premiumjob.ch/berufsausuebungsbewilligung/. Eine Ausnahme wären noch die Kleinkantone Appenzell – (beachten, Sie benötigen die Zulassung in dem Kanton wo Sie tätig sind). Neurologische Vertretungen werden äusserst selten nachgefragt. Ich schätze mit neurologischen Vertretung wird es hier kein Modell werden – bliebe einzig eine Festanstellung.
      mfG – Patrick Möckli

  20. Sehr geehrte Herr Möckli
    Ich habe mein Studium der Hummanmedizin in Afghanistan erfolgreich abgeschlossen. Und bin als Familiennachzug in der Schweiz gekommen.
    Hier habe ich erfahren,dass ich nach dem Registrierung meines Diploms in“ MEBEKO“ je nach Kantons Entscheidung arbeiten darf. Ob, dass stimmt?
    Noch eine Frage an Sie, wie lautet die edgenössische Prüfung? Und viel Chance besteht für eine Ausländerin, um diese Prüfung zu bestehen?

    Freundliche Grüsse

    Nowrozy

    • Patrick Möckli
      26. Oktober 2020 - 18:07

      Hallo Frau Nowrozy
      Nicht CH und EU-Diplome können vom BAG/Mebeko geprüft werden. Ich rechne damit, dass dies den Eintrag „nicht anerkennbares Diplom“ gibt. Damit kann ein Spital beim Kanton nachfragen, ob sie hierfür eine ausserordentliche Bewilligung erhalten. Demnach ist Ihre Info richtig.
      Zur anderen Frage kann ich leider kein Feedback erteilen. Wir befassen uns nicht mit Prüfungszeitpunkten / Prüfungsstudien. Da empfiehlt es sich einfach, an die entsprechenden Universitäten zu gelangen. Die Universitäten die ein Medizinstudium anbieten sollten sich hier finden lassen: https://www.swissuniversities.ch/service/anmeldung-zum-medizinstudium/studienangebot
      Wünsche viel Erfolg.
      Patrick Möckli

  21. Ich habe eine Freundin aus Russland. Sie ist Augenchirurgin (Augenärztin).
    Was muss sie vorweisen können damit sie in der Schweiz als Augenärztin arbeiten kann?

    vielen Dank für eine Antwort

    Hans Dubs

  22. Hallo ,

    auch ich hätte eine Frage und hoffe das mir hier evtl. weiter geholfen werden kann.
    Meine Nationalität ist Deutsch , jedoch habe ich das Medizinstudium in der Ukraine abgeschlossen !

    Welche Möglichkeiten hätte ich damit in der Schweiz ?
    Könnte ich hier als Arzt tätig werden ?

    Auf eine Antwort freue ich mich
    Herzlichst

    • Patrick Möckli
      13. Januar 2021 - 8:25

      Guten Tag Herr „Louis“
      Die Diplome werden auf dem direkten Weg (wenn es sich um CH oder EU Diplome handelt) oder dem indirekten Weg (wenn Diplome a) nicht aus der EU stammen, aber b) in der EU anerkannt sind). https://facharztjob.ch/mebeko-anerkennung-diplome-schweiz-mebeko/
      Sie müssten den indirekten Weg einschlagen und die drei gelisteten Voraussetzungen erfüllen.
      mfG – Patrick Möckli

  23. Hallo, Ich bin eine Approbiertes Zahnarzt aus Georgien, meine Kenntnissprung wird im Mai stattfindet. Ich habe schon in Hamburg 2jahre lang mit dem Beruferlaubnis gearbeitet. Meine Frage an Sie:nach dem Approbation darf ich meine Asistent Zeit in der Schweiz machen?

    • Patrick Möckli
      1. Februar 2021 - 9:31

      Guten Tag
      Diplome die nicht aus der CH oder EU stammen können nur unter besonderen Bedingungen anerkannt werden. Den aktuellen Stand finden Sie hier: https://premiumjob.ch/mebeko-anerkennung/
      Die zwei Jahre sind leider nicht ausreichend und bezüglich Nationalität, bzw. die eines allfälligen Ehegatten kann ich nicht beantworten. Die zwei Jahre aber schliessen eine weitere Prüfung schon aus.
      Freundliche Grüsse – Patrick Möckli

  24. Anastasia Oikonomou
    9. März 2021 - 14:09

    Sehr geehrter Herr Möckli,

    Ich habe mein Studium in Hummanmedizin in Griechenland erfolgreich abgeschlossen. Danach habe ich letztes Jahr die Fachsprachenprüfung- Medizin Fachsprache Niveau C1 besteht und habe ich mein deutsches Approbation beantragt. Ich habe in Deutschland für 10 Monate gearbeitet und jetzt will ich mein Approbation in die Schweiz erhalten. Ich habe ein B2 Zertifikat aber es ist seit 2011. Ist diese Medizinische C1 Zertifikat gültig für die Anerkennung in die Schweiz?

    Viele Grüße
    Anastasia

    • Patrick Möckli
      9. März 2021 - 14:44

      Hallo Anastasia
      Welche Sprachdiplome /-schulen akzeptiert werden, haben wir grad zuletzt auch wieder mit dem BAG besprochen. Die Frage war da im Raum ob es zwingend Goethe oder Telc sein muss. Uns wurde gesagt, dass es einfach ein internationales Sprachdiplom sein muss. Also verstehen wir dies als eher grosszügige Auslegung.
      Da das fachspezifische medizinische C1 ja höher gewichtet wird als ein B2 – meinte ich, dass dies schon (eher) als gültig taxiert wird. Ich würde es so einreichen. Schlimmstenfalls teilen die mit, nein (was ich nicht glaube). Dann könnten Sie ein B2 nachreichen – nochmals machen.
      PS. der Entscheid liegt natürlich bei der Anerkennungsbehörde (BAG).
      mfG – Patrick Möckli

  25. Aschenbrenner
    2. April 2021 - 19:27

    Guten Tag Herr Möckli, ich hoffe das Sie mir evtl weiter helfen können. Ich wohne und arbeite seit 17 Jahren in Deutschland als pharmazeutisch-technische-Assistentin. Ich weiß bereits, dass es diesen Beruf als solches in der Schweiz nicht gibt. Mir wurde geraten in der Schweiz die Anerkennung trotzdem zu beantragen.
    Die Frage ist, ist das überhaupt möglich? Unter welcher Berufsbezeichnung? als Pharma-Assistentin?
    Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Viele Grüße

    • Patrick Möckli
      3. April 2021 - 10:30

      Guten Tag und leider jetzt schwierig für uns. Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und/oder Pharma-Assistentinnen werden bei uns als Personaldienstleister leider nicht nachgefragt. ApothekerInnen hingegen schon, da gar in hoher Anzahl. Aber die erwähnten Berufe werden geprüft beim SRK, welches vom Bundesamt dafür delegiert ist. Sie finden den Weg da hin hier: https://www.redcross.ch/de/srk-dienstleistungen/anerkennung-auslaendischer-ausbildungsabschluesse/das-srk-anerkennt. Für mich gäbe es zwei Möglichkeiten: entweder Sie rufen dort kurz an und erkundigen sich. Oder aber Sie starten gleich den PreCheck vom SRK, Wabern, dieser gibt Ihnen vorerst kostenlos eine erste Übersicht ob anerkennbar oder nicht.
      Glaube damit doch noch weiterhelfen zu können und wünsche viel Erfolg bei der weiteren Abklärung.
      mfG – Patrick Möckli

  26. Moin zusammen,
    Ich arbeite seit 4,5 Jahre in Deutschland in der Dermatologie undinnerhalb von 1 Jahr würde ich gerne eine Facharztprüfung in der Dermatologie bestehen.
    Was muss ich nun tun, um als Facharzt für Dermatologie in der Schweiz zu arbeiten?
    Deutsche Approbation ist natürlich vorhanden, Sprachzeugnis allerdings nur B2 Niveau.
    Ich würde mich sehr freuen,mehr Auskunft zu bekommen.

    Vielen Dank!!
    MfG
    Lucia Matejkova

    • Patrick Möckli
      19. April 2021 - 9:33

      Hallo Frau Matejkova
      Die dt. Approbation hat in der Schweiz nicht dieselbe Bedeutung: https://facharztjob.ch/blog/approbation-schweiz/
      Für eine ärztliche Tätigkeit in der Schweiz müssten Ihre Diplome beim Bundesamt für Gesundheit anerkannt werden. Dies kann vorgängig oder dann parallel zur Stellensuche geschehen. https://premiumjob.ch/mebeko-anerkennung/ Bitte beachten, ob alle Punkte für eine direkte oder indirekte Anerkennung erfüllt sind.
      Sprachlich ist ein B2 Diplom formell genügend.
      Ansonsten unterstützen wir später gerne.
      mfG – Patrick Möckli

  27. Sehr geeherte Herr Möckli ,

    ich habe mein Medizinstudium im Kosovo abgeschlossen und die Dokumente zur Anerkennung an MEBEKO geschickt. Meine Dokumente wurden in der Schweiz anerkannt.

    Meine Frage lautet: Ich suche jetzt einen Job als Assistanarzt in einer Klinik in der Schweiz in Psychiatrie oder Chirurgie, aber muss ich später irgendwelche Prüfungen ablegen
    (wie FSP in deutdschland oder approbation?) oder wie läuft das in Switzerland ?

    Vielen Dank im Voraus
    Lina

    • Patrick Möckli
      29. April 2021 - 7:46

      Sehr geehrte Lina

      Evt. gibt es hier ein Detail? Ist Ihr Diplom anerkannt oder registriert. Ich vermute zweites. Dann heisst es evt. „überprüftes, nicht anerkennbares Diplom aus dem Ausland“ auf Ihrer Bestätigung? Das wäre dann nicht gleich „anerkannt“. Kucken Sie aber unten im Blog mal beim Schreibenden „Nowrozy“. Er hatte eine ähnliche Voraussetzung.

      mfG – Patrick Möckli

  28. K. Szatkowska
    1. Mai 2021 - 11:55

    Sehr geehrter Herr Möckli,

    erst einmal ist diese Seite sehr toll und informativ.
    Ich habe eine schwierige Frage:
    Mein Partner ( bald Ehemann) hat in einem Drittstaat studiert und in Deutschland mit Berufserlaubnis gearbeitet, 9 Monate Hospitation und für 6 Monate übernommen. Anschließend hat er die Kenntnisprüfung erfolgreich bestanden. Nun gibt es leider das Problem dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft hierbei ist er unschuldig und laut Anwalt läuft es auf eine Einstellung hinaus, jedoch kann sich diese Ermittlung sehr lange, bis hin zu Jahren, in die Länge ziehen. Somit wird die deutsche Approbation wegen bestandener Kenntnisprüfung erst nach Abschluss der Ermittlungen erteilt. Dies ist für uns eine sehr belastende Situation und wir würden gerne prüfen ob die Möglichkeit besteht in der Schweiz zu arbeiten ( eine Berufserlaubnis hat er weiterhin zum Arbeiten als Arzt).
    Gibt es eine Möglichkeit der Anerkennung der Kenntnisprüfung auch wenn durch die Ermittlungen noch keine Approbation erteilt wurde?
    Gibt es eine andere Möglichkeit die Diplome und Promotion aus dem Drittstaat Anerkennen zu lassen? Wie sind über jeden Hinweis dankbar.
    Vielen Dank und lieben Gruß

    • Patrick Möckli
      2. Mai 2021 - 10:57

      Sehr geehrte Frau K.S.
      Ich sehe zwei Herausforderungen:
      a) Verlangt ein allfälliger Arbeitgeber ein Leumundszeugnis / Strafregisterauszug / Certificate of good standing könnte es aktuell schwierig werden.
      b) und dies ist zur Zeit wohl der entscheidende Faktor, für die Anerkennung der Diplome auf dem indirekten Weg fehlt es an der geforderten klinischen Tätigkeit im Anerkennungsstaat. https://premiumjob.ch/mebeko-anerkennung/ Ich bin nicht sicher, aber ich glaube eine klinische anerkennbare Zeit ist nur gültig, wenn die Approbation läuft. Eine Hospitation dürfte nicht als klinisch tätig / anerkennbar sein. So oder so müsste dies aber mindestens drei Jahre (in DE) sein, und dies scheint mir nicht erfüllt.
      Ich – wobei wir nicht die Anerkennungsbehörde sind – sehe zur Zeit leider keine Möglichkeit.
      mfG – Patrick Möckli

  29. Hallo, mein Name ist Lela Dolishvili ,
    ich bin eine Zahnärztin aus Georgien. Ich habe bald Gleichwertigkeit Prüfung in Hamburg. Nach dem Approbation ich möchte gerne in der Schweiz Weiterbildung Und mein Assistent Zeit machen .Ist es möglich, dass ich mein Assistent Zeit hier ist der Schweiz mache? oder soll ich zusätzliche Prüfung ablegen?mein Mann kommt aus Frankreich.)
    Ich habe schon mit dem Berufserlaubnis 2Jahre lang in einer Kinderpraxis gearbeitet.
    Danke im Voraus

  30. Patrick Möckli
    24. Mai 2021 - 17:38

    Hallo Frau Dolishvili
    Bezüglich Zahnärzten haben wir nicht so viel Erfahrung wie in der Humanmedizin. Aber es dürfte bezüglich der klinischen Erfahrung auf dem indirekten Weg für die Anerkennung beim Bundesamt für Gesundheit dasselbe sein – drei Jahre Tätigkeit im Anerkennungsland. Ansonsten müsste ich Sie direkt ans BAG / Mebeko verweisen.
    mfG – Patrick Möckli

  31. Michela Emilio
    4. Juni 2021 - 2:05

    Hallo Herr Möckli,
    mein Name ist Michela Emilio, ich habe mein Medizinstudium in Brasilien absolviert, ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit und die Deutsche Approbation (ich habe länger als 7 Jahre in Deutschland gearbeitet, aber bis 2016, danach war Erziehungszeit).
    Aktuell, ich habe ein Arbeitsvertrag mit eine Klinik in der Schweiz ab März 2022).
    Aber jetzt ich kann mein Diplom nicht anerkennen lassen (indirekte Anerkennung) weil ich nur bis 2016 in Deutschland gearbeitet habe).
    Kennen Sie ein andere Weg oder Lösung? So wie den Berufserlaubnis in Deutschland? Damit ich die 3 Jahre für die Anerkennung wieder sammeln kann.
    Herzlichen Dank und freundlichen Grüssen

    • Patrick Möckli
      4. Juni 2021 - 7:36

      Hallo Frau Emilio
      Etwas überrascht, dass es immer noch Kliniken gibt, die solche Vorabklärungen nicht vorab treffen…
      Zu Ihrer Frage bezüglich anderem Weg: Leider nein. Das BAG / Mebeko entscheidet über „schwarz oder weiss“ abschliessend und gemäss den aktuellen Vorschriften. Diese dürften leider bei Ihnen gemäss dem 3 Punkt – Berufserfahrung im Anerkennungsland (DE bei Ihnen) nicht gegeben sein. Zu Ihrer Frage bezüglich Lösung: Dies wäre aktuell wohl einzig darin, indem z.B. in Deutschland erneut die geforderte Berufserfahrung gesammelt wird.
      Freundliche Grüsse
      Patrick Möckli

  32. Sehr geehrter Herr Möckli,

    ich habe mein Medizinstudium in Deutschland abgeschlossen und die Approbationsurkunde erhalten. Da ich kein EU-Bürger (sondern US-Amerikaner) bin, frage ich Sie, welchen Weg für mich in Frage kommt?
    Da der Weg mit nicht-anerkennbarem ausländischen Abschluss keine Berechtigung zur Facharztprüfung erlaubt, sehe ich nicht wo das hingeht.

    Vielen Dank

    • Patrick Möckli
      18. Juni 2021 - 15:27

      Sehr geehrter Herr Halawi
      Mir scheint, Sie haben schon richtig recherchiert und in der Tat mit registriertem aber nicht anerkanntem Diplom führt das nur über eine erneute Prüfung (Staatsexamen) zum Ziel.
      Die Abhängigkeit der Anerkennung an die Nationalität dürfte ihren Ursprung in den CH/EU-Verträgen haben. EU-Verträge gelten wiederum für EU-Nationalitäten (dies aber lediglich meine Hypothese).
      fG – Patrick Möckli

  33. Amjad halabi
    20. Juni 2021 - 11:03

    Sehr geehrter Herr. Möckli,

    Ich komme aus Syrien und habe Deutsche Angehörigkeit, aber noch nicht die Approbation als Arzt. 6 Jahre habe ich mit der Berufserlaubnis als Assistenzarzt gearbeitet. Wie ist es möglich in der Schweiz als Arzt arbeiten zu dürfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Halabi

    • Patrick Möckli
      20. Juni 2021 - 11:35

      Hallo Herr Halabi
      Hier stellt sich die Frage, ob die 6 Jahre als voll anerkannte klinische Tätigkeit in einem EU-Land für die Schweiz gilt – ja oder nein. Tätigkeit ohne Approbation sehe ich eher kritisch, da ja doch erst mit der Approbation die Gleichwertigkeit in / für Deutschland gegeben ist. Diese Frage kann ich aber leider nicht beantworten. Sie müssten sich damit an das Bundesamt für Gesundheit / Mebeko wenden, die die Anerkennung abschliessend prüft.
      fG und schöner Sonntag weiterhin – Patrick Möckli

  34. Amjad halabi
    20. Juni 2021 - 12:20

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe bereits sechs Jahre in Deutschland gearbeitet und mich für die Kenntniseprüfung beworben und habe es nicht bestanden.

    • Patrick Möckli
      20. Juni 2021 - 16:11

      Danke für die Ergänzung. Damit bleibe ich bei meiner vorherigen Mitteilung.
      Viel Erfolg bei den allfällig weiteren Abklärungen.

  35. Ravi Chandra
    20. Juli 2021 - 12:39

    Hallo Herr Möckli,
    schöne Grüße, Ich komme aus Indien habe Diplom aus der Ukraina, bin seit 6 Jahren in Deutschland habe FA Anästhesie absolviert (noch indische Nationalität wird bald Deutsch).
    Die Frage-
    1. bekomme ich Direkt Anerkennung?
    2. Leiten Sie die Wege bis Anerkennung und Anstellung als FA?

    • Patrick Möckli
      20. Juli 2021 - 16:20

      Guten Tag
      Aus wenigen kurzen Schilderungen ist es manchmal nicht ganz einfach…. Aber mir scheint, dass Sie den Studiumabschluss eher auf dem indirekten Weg anerkennen lassen sollten und den Facharzt auf dem direkten Weg. Bitte beachten die Arbeitstätigkeit im Anerkennungsland ist dann auch noch ein Kriterium. Wenn es so weit ist, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.
      fG – Patrick Möckli

  36. Grüezi Herr Möckli

    Wie ich das verstanden habe gibt es bei einem nicht anerkennbarem Diplomen aus einem Drittstaat zwei Möglichkeiten die Zulassungen zur eidgenössische Prüfung zu bekommen:

    M1:
    -Entweder durch klinische Erfahrungen (mind. 3 Jahre) und damit Prüfungszulassung.

    M2:
    -Oder gewisse Masterleistungen an einer Schweizer Universität nachzuholen nach den Bedingungen des MEBEKO.

    Zu M1:
    Ist eine solche klinische Anstellung überhaupt Möglich, da dafür ja eine Registrierung im Medreg Voraussetzung ist? Das heisst man müsste sich schon vor den 3 klinischen Jahren beim Mebeko registrieren („nicht anerkennbares Diplom“) und dann nochmals nach drei Jahren um die Prüfungszulassung zu erhalten?

    Zu M2: Ist es überhaupt realistisch seitens Uni für solche Auflagen zugelassen zu werden, zumal in der Schweiz die Studienplätze beschränkt sind?

    Vielen Dank

    • Patrick Möckli
      27. Juli 2021 - 14:16

      Liebe L.
      Jetzt komme ich an die Grenzen der Beratung und möchte folgendes nur als ungefähr verstanden sehen. Sie gehen hier für uns mit Ihren Vorabklärungen schon sehr tief.
      M1 Ja, ist möglich – aber gar nicht einfach. Sie können ein Diplom registrieren/überprüfen lassen (registrieren ist nicht gleich anerkannt). Dann gibt es Kliniken die damit schon Ärzte angestellt haben. Aber nach unserer Meinung kann das auch eine Sackgasse sein. Denn diese Anstellungen sind oft befristet (weniger als drei Jahre) und wer bietet dann eine Anschlusslösung? Damit nein, nicht drei Jahre vorher nötig.
      M2 Ja durchwegs, denn Sie könnten ja so ausserhalb der Zulassung Kurse nachholen. Hier denke ich ist aber die jeweilige Uni zuständig und evt. weniger das Mebeko direkt.
      Damit endet leider mein Latein, denn die Studienabschlüsse / weitere Abklärungen mit der Mebeko sind bei uns keine Themen, weil dies von unseren Kunden nicht nachgefragt, supportet oder beauftragt wird.
      Bei allfälligen weiteren Abklärungen viel Erfolg.
      Patrick Möckli

  37. Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung

  38. Guten Abend Herr Möckli,

    Vielen Dank für das zusammentragen der Informationen.

    Ich habe diesbezüglich eine Frage zur Anerkennung einer Approbation, es steht ja dass es unbedingt erforderlich ist dass der Antragsteller aus der EU/EFTA oder aber der Ehepartner aus einem dieser Länder kommen muss. Nun haben wir die folgende Thematik.

    Meine Verlobte kommt gebürtig aus Taiwan und ist seit 7 Jahren mit Aufenthaltsbewilligung in Deutschland und hier als Assistenzärztin mit anerkannten Approbation tätig. Das Medizin Studium hat sie damals in Ungarn absolviert, also in einem Eu Staat.

    Wir planen aktuell in die Schweiz auszuwandern, sind aber bislang noch nicht verheiratet(ich bin gebürtiger Deutscher).
    Sehen sie eine Möglichkeit ob die Anerkennung der Approbation auch ohne die vorherige Heirat möglich ist, da wir gerne in erst in der Schweiz heiraten wollen. Da meine Verlobte aktuell noch keine EU Bürgerin ist oder ist dies zwingend erforderlich für die Anerkennung? reicht hier für ggf auch die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung aus Deutschland aus? Oder gibt es ggf eine anderen weg. Alle anderen Kriterien erfüllt sie meines Erachtens nach…

    Vielen Dank im Voraus für ihre Einschätzung!

    • Patrick Möckli
      2. August 2021 - 8:00

      Guten Morgen
      Ich teile Ihre Abklärungen. Schwarz auf Weiss ist Staatsangehörigkeit der nicht übereinstimmende Faktor. Und nein, damit sehe / kenne ich jedoch auch keine andere Möglichkeit.
      Trotzdem würde ich mich mit dieser Frage direkt an das Bundesamt für Gesundheit / Mebeko wenden. Einen kleinsten Hoffnungsschimmer hätte ich bezüglich dem ungarischen Abschluss.
      Viel Erfolg!
      Patrick Möckli

  39. Guten Abend Herr Möckli,

    Ich bin eine Assistentärztin in Deutschland aus Drittland mit deutsche Approbation und habe 3 Jahren in Deutschland gearbeitet ( kein EU-Citizenship, aber mein Mann ist französe, ich habe die Kenntnisprüfung bestanden und am Ende wurde mir die deutsche Approbation mitgeteilt).
    Kann ich für die indirekte Anerkennung in der Schweiz beantragen ? Auf dem Internetportal habe ich gelesen, dass die deutsche Approbation wird nicht als Anerkenungs-Zeugnis in der Schweiz akzeptiert?

    Vielen Dank im voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Bourela

    • Patrick Möckli
      19. August 2021 - 8:27

      Sehr geehrte Frau Bourela
      Gerne zu Ihrer zentralen Frage: Ja, die Approbation kennt die Schweiz von der Bedeutung als Urkunde wie in DE so nicht. Und daher stützt sich der Entscheid einer Anerkennung/Registrierung auch nicht darauf sondern auf die von Ihnen richtig recherchierten Punkte gemäss Wegleitung. Ich würde mich aber an das BAG / Mebeko wenden, denn aus Ihren anderen Punkten entnehme ich, dass es doch möglich sein könnte (drei Jahre, Mann ist EU-Nat., …).
      fG – Patrick Möckli

  40. Isabel Leßmann
    24. November 2021 - 20:48

    Guten Tag,

    ist es möglich nach dem Studium in Deutschland die 2 jährige Assitenzzeit in der Schweiz zu absolvieren? Wird das in Deutschland anerkannt?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Patrick Möckli
      25. November 2021 - 8:32

      Hallo IL
      „Die 2 jährige AA-Zeit …“. FA Ausbildungen dauern doch länger. Aber vielleicht ist gemeint, zwei Jahre davon. Übrigens haben wir die FA-Ausbildungen hier beschrieben: https://premiumjob.ch/portrait/unsere-spezialisierungen/ (Über uns / unsere Fachgebiete).
      Nun wenn es sich um ein anerkanntes Weiterbildungsinstitut in der Schweiz handelt, dann sollte dies für DE anerkannt sein. Das gilt auch umgekehrt, eine anerkannte Ausbildung in DE wird auch in der Schweiz als AÄ angerechnet. Jedoch gibt es je Fachrichtung teils Bestimmungen, dass mindestens die Hälfte der Zeit wiederum in der Schweiz abgeleistet werden muss.
      Damit müsste es positiv aussehen. Sicherheitshalber würde ich dann aber bei der entsprechenden Fachgesellschaft in DE nachfragen, bzw. mich absichern lassen.
      Viel Erfolg auf und bei der weiteren Ausbildung.
      Patrick Möckli

  41. Guten Tag;
    Nach meinem Medizinstudium in der Türkei habe ich 4 Jahre als Innere Medizin Assistenaerztin gearbeitet. Danach war ich 3 Jahre als Hämatologieassistenaerztin tätig. Ich arbeite derzeit als Hämatologe.
    Kann ich als Hämatologe in einer Klinik in der Schweiz arbeiten?
    Ich möchte wissen, wie die Diplomerkennung abläuft. Oder ist eine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich? oder direkt?
    Welche Sprachniveaustufe soll ich haben? Ist ein Deutsch B2-Zertifikat ausreichend?
    Ich freue mich, wenn Sie mich darüber informieren.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Patrick Möckli
      22. Dezember 2021 - 11:38

      Hallo
      Die Problematik liegt darin, dass die Schweiz nicht EU-Diplome nicht anerkennt. Mit einem nicht EU-Diplom besteht in der Schweiz keine Möglichkeit einer „Gleichwertigkeitsprüfung“ – dies ist hier so generell nicht bekannt. Sie müssten sich an eine medizinische Universität in der Schweiz wenden. Diese entscheiden ob direkt die Prüfung nochmals gemacht werden kann oder aber ob ein Ausgleichsstudium nötig ist.
      fG – Patrick Möckli

  42. Sehr geehrter Herr Möckli,

    ich habe eine Frage. Ich (deutsche Approbation und deutsche Staatsangehörigkeit) habe vor in 2 Jahren in Deutschland den Facharzt für allgemeine Innere Medizin zu absolvieren. Danach würde ich gerne in die Schweiz gehen und dort die Weiterbildung Gastroenterologie und Hepatologie anschließen. In Deutschland wären das 3 Jahre extra. Kann ich den Facharzttitel allgemeine Innere Medizin, dann einfach übernehmen und darauf die Weiterbildung aufbauen? Wie lange dauert danach noch die Weiterbildung zur Gastroenterologie und Hepatologie?
    Und als was wäre ich der Zeit angestellt. Weiterhin als Assistenzarzt?

    Vielen Dank im Voraus!

  43. Achso als Nachtrag: In 2 Jahren hätte ich insgesamt 5 Jahre im Bereich der Inneren Medizin gearbeitet.

    • Patrick Möckli
      11. Januar 2022 - 14:07

      Hallo Josephine

      Ich möchte anmerken, dass wir nicht der Spezialist für Aus- und Weiterbildungsbestimmungen sind. Kommt hinzu, dass ja die Fachrichtungen hier eigenständig und autonom entscheiden.
      Jedoch geben wir gerne Anstösse wo es geht. Die Beschreibung zum Facharzt Gastroenterologie in der Schweiz (bei uns ein FA, keine ZB und auch kein kombinierter Titel Innere / Gastro) finden Sie hier: https://premiumjob.ch/portrait/unsere-spezialisierungen/facharzt-gastroenterologie-hepatologie-weiterbildung/. Was und welche Teile Ihrer bisherigen Ausbildung angerechnet wird, wird Ihnen die Fachgesellschaft mitteilen müssen.

      Das Medizinstudium und den FA Innere Medizin können Sie aus Deutschland in der Schweiz anerkennen lassen. (Und hier theoretisch als FA oder OA Innere Medizin tätig werden).
      Die hierarchische Stellung legt die Klinik fest. Da es sich um eine Ausbildungsstelle handelt, ist die Bezeichnung überwiegender Assistenzarzt. Aber auch hier stellen wir von Klinik zu Klinik Unterschiede fest von AA bis zu OA.

      Fachärzte Innere Medizin und Fachärzte Gastroenterologie sind immer gesuchte Fachrichtungen.

      fG – Patrick Möckli

  44. Sehr geehrter Herr Möckli,

    meine Diplom aus einem Drittstaat wird in Deutschland anerkannt. Seit 2016 bin ich als Assistenzärztin tätig. Grundsätzlich erfülle ich alle Voraussetzungen für die Anerkennung meines Diploms in der Schweiz, habe also mehr als 4 Jahre klinische Vollzeiterfahrung in den letzten 5 Jahren, bin mit einem EU-Partner verheiratet und habe ein Bescheinigung vom deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dass mein Diplom gemäss der EU -Richtlinie 2005/36/EG anerkannt wurde. Ich habe schriftliche Nachweise dass ich als Assistenzärztin in Vollzeit gearbeitet habe. Die ersten zwei Jahre von 2016 bis Ende 2018 habe ich mit Berufserlaubnis als Assistenzärztin in Vollzeit gearbeitet und von Januar 2020 bis jetzt habe ich mit der in 2019 bestandenen Approbation als Assistenzärztin in Vollzeit gearbeitet. Meine Frage ist, ob es in der Schweiz einen Unterschied gibt zwischen der klinischen Erfahrung mit Berufserlaubnis und der klinischen Erfahrung mit Approbation?

    Mit freundlichen Grüßen,

    • Patrick Möckli
      24. Januar 2022 - 14:44

      Hallo Ana
      Da war ich mir selber nicht sicher und habe daher gleich beim Bundesamt für Gesundheit direkt nachgefragt. Die waren übrigens wie immer super nett und sehr schnell in der Antwort.
      Sie können sich freuen, die Anrechnung erfolgt nach effektiver Tätigkeit (also Hospitationen würden nicht dazu gehören) und ist unabhängig der Approbation.
      Freundliche Grüsse – PMO

  45. Hallo Patrick,

    Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Informationen. Ich dachte es auch, dass die Berufserlaubnis und die Approbation haben den gleichen Wert, aber ich war mir nicht sicher. Mittlerweile habe ich alle notwendigen Unterlagen gesammelt und an die Bundesamt für Gesundheit MEBEKO geschickt.

    Der zweite Teil der Nachricht – privat-

    Da Sie in der Jobsuchevermittlung tätig sind und ich eine Stelle als Honorarärztin in der Schweiz suche (evtl. im Sinne „Try and Hire“), hätten Sie vielleicht Interesse an einer Zusammenarbeit? Ich bin nun seit vier Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in der Erwachsenenpsychiatrie tätig. Daneben arbeite ich als Honorarärztin für den Bereitschaftsdiensten in der Kinderpsychiatrie.

    MfG
    Ana
    gmpo@gmx.com

    • Patrick Möckli
      25. Januar 2022 - 10:20

      Hallo Ana
      Gerne und für den zweiten Teil melde ich mich gerne privat per Email.
      Gruss – Patrick

  46. Juan J Amorer Perez
    25. Januar 2022 - 21:28

    Hallo Herr Möckli,
    ich danke für alle Information die sie schon mittgeteilt haben. Ich habe meine Uni in Venezuela abgeschlossen und habe meine Approbation vor zwei Jahren erhalten. ich habe fast die 3 Jahren Erfahrung die notwendig sind, jedoch habe ich keine EU Staatsangehörigkeit. Bedeutet dass das ich die Staatsexamen ablegen muss? sowie ich es verstand habe, gibt es keine andere Möglichkeit.

    Ich danke im Voraus für ihre Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Juan. J Amorer Perez

    • Patrick Möckli
      26. Januar 2022 - 9:59

      Guten Tag, Sie könnten das Diplom einreichen. Es wird geprüft und wenn für korrekt bestätigt, dann gibt es einen Eintrag / Registrierung „handelt sich um ein überprüftes aber nicht anerkanntes Diplom“. Aber eben, ist keine Anerkennung.
      Und dann bleibt noch der Weg über den (zweiten) Abschluss hier in der Schweiz. Dazu haben aber die einzelnen medizinischen Universitäten die eigenen Richtlinien. Z.B. werden Sie direkt zugelassen oder müssen noch Inhalte nachgeholt werden.
      Viel Erfolg – PMO

  47. Dr. med. Olga Dörnyei
    1. Februar 2022 - 0:39

    Hallo Herr Möckli,

    Ich bin ungarische Statsbürgerin, lebe seit 2008 in Deutschland.
    Mein med. Diplom habe teils in Österreich , teils in Ungarn gemacht. Also insgesamt
    ist das med. Diplom ungarisch. Ich verfüge über eine deutsche Approbation und deutschen
    Facharzttitel für Allgemeinmedizin (bei euch praktischer Arzt). Ich hätte in der Nähe von Zürich auch schon Jobangebote als angestellte Ärztin in einer Gemeinschaftspraxis.
    Meine Frage ist, wird der der deutsche Facharzt bei Euch anerkannt?
    Ich will nicht umsonst den Prozess der Diplomanerkennung durchlaufen, dafür 1000 Euro ausgeben und dann wird mein Facharzt doch nicht anerkannt?
    Was ist die Erfahrung?
    Mit besten Grüßen:
    Dr. Dörnyei

    • Patrick Möckli
      1. Februar 2022 - 9:21

      Hallo Frau Dörnyei
      So wie ich es aus Ihren Zeilen entnehmen kann, ersehe ich keine Probleme bezüglich dem FA Allgemeinmedizin aus DE der dann wie Sie richtig schreiben hier als praktischer Arzt anerkannt wird.
      Sofern Sie eine Option in einer Praxis anstreben, wird es bezüglich dieser zweiten notwendigen Bewilligung dann etwas schwieriger. Hier gab es per Beginn dieses Jahres Änderungen, schreibe Ihnen dazu separat. Bezüglich Anstellungen in KH oder Reha ist diese Praxisbewilligung jedoch nicht notwendig und die Anerkennung der Diplome reicht (übrigens zwei).
      fG – Patrick Möckli

  48. Hallo Herr Möckli,
    Ich bin deutsche Staatsbürgerin. Zahnmedizin habe ich in Bosnien studiert(drittes Land). Registrierung bei Mebeko schon erledigt(nicht annerken. Diplom). Damals,habr ich Infos bekommen dass ich darf als Assistenzzahnärztin(mit Aufsicht) tätig sein(hängt von Kantone) oder wieder studieren. Meine Fragen sind: In welche Kantone darf ich als Assistenzzahnärztin arbeiten? Ich habe viele und viele Bewerbungen gesendet und noch keine Einladung zur Vorstellungsgespräch bekommen(traurig). Wenn ich studieren entscheide wie lange dauert 4 Semester soll ich wiederholen oder 6?????
    Vielen Dank im Voraus

    Liebe Grüsse

    Naila

    • Patrick Möckli
      21. Februar 2022 - 9:05

      Hallo Naila
      Mit Zahnärzten haben wir leider wenig Erfahrung. Siehe unsere Jobsuche – Humanmedizin. Aber ich denke Deine Bemühungen zeigen den Erfolg von nicht registrierten Diplomen. Welche und ob überhaupt noch Kantone das freilassen, weiss ich nicht. Zum Studium, da müsste die Universität entscheiden was angerechnet wird und ob und wenn wieviel noch nachgeleistet werden müsste.
      Mehr weiss ich leider auch nicht.
      Gruss – Patrick

  49. Sehr geehrter Herr Möckli,

    Danke für Ihre zeit und alle Kommentaren. Ich habe aber keine Frage von einem Chirurg gesehen.
    Meinem Mann ist Facharzt in Viszeralchirurgie und hat zusatz bezeichnung Speziell viszeralchirurgie in Deutschland. Er hat aber noch nicht Allgemeinchirurgie gemacht. Darf er als Oberarzt in Chirurgie in der Schweiz arbeiten ? Wird er als Facharzt in Viszeralchirurgie in der Schweiz anerkannt?

    Danke im voraus

    Mit freundlichen Grüssen
    Maria

    • Patrick Möckli
      25. Februar 2022 - 8:59

      Hallo Maria
      Der Viszeralchirurge ist beim Bundesamt nicht als Facharzt gelistet sondern unter den privatrechtlichen Weiterbildungen.
      Damit nehme ich an, dass es mit „nur“ einem – zwar im Ausland eigenständigen Facharzt – Titel als V.chirurge schwierig werden kann. 100 % weiss ich dies leider auch nicht. Dies da wir in der Personalvermittlung bisher nie für eine solche Fachrichtung angefragt wurden. Generell haben wir in den chirurgischen Fächer und speziell in den Spezialisierten davon nicht einen grossen Fachärztemangel.
      Melde mich noch kurz separat per Email.
      Gruss – Patrick

  50. Hallo, ich bin postgradualer Zahnarzt aus einem Nicht-EU-Land. Ich habe mein Praktikum abgeschlossen und meine Berufserlaubnis in meinem Heimatland mit 3 Jahren Berufserfahrung erworben. Aufgrund von Kriegszwecken in meinem Land bin ich gekommen, um Deutsch auf B1-Niveau zu lernen, und möchte während des Abschlusses der Sprache und der Sprachprüfung bis zum Erwerb der Berufszahnarztlizenz in eine Zahnklinik für Hospitation oder Assistenz in der Schweiz eintreten. Können Sie mir bitte im Detail sagen, wie ich teilnehmen und erreichen kann, bis ich die Berufsprüfung in der Schweiz erreiche?

    • Patrick Möckli
      20. März 2022 - 8:18

      Hallo, wir sind leider nicht auf die Zahnmedizin spezialisiert. Aber bezüglich der Diplomanerkennung dürften hier dieselben Bedingungen zu erfüllen sein. Und aus einem nicht EU-Land dürfte schwierig sein. Sie finden Infos hier https://premiumjob.ch/mebeko-anerkennung/ und sonst kann die entsprechende Anerkennungsbehörde sicher weiterhelfen.
      Viel Erfolg – Patrick Möckli

  51. Fedele Knarik
    7. Mai 2022 - 14:11

    Guten Tag
    sehr geehrter Hr Möckli,
    zu erst vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und Geduld,
    ich bin angebürtige Armenierin seit 20 J in CH Wohnhaft mit Schweizerbürgerschaft.
    seit 2006 bis 2018 war in verschiedene Kliniks tätig, als dipl. Pflegefachfrau HF
    mit Anerkennung AKP von SRK
    seit 2018 studiere ich Humanmedizin in Armenien.
    Meine Frage lautet, nach dem Abschluss HM Uni.in Armenien
    darf ich in der Schweiz in einem Arztpraxis als Assistenzarzt arbeiten anfangen, bevor die indirekte Diplomanerkennung von MEBEKO
    vollständig mit Erfolg abgeschlossen wird?
    danke im Voraus
    L.G.Frau Fedel

    • Patrick Möckli
      9. Mai 2022 - 7:13

      Hallo Frau Fedel
      Für die Bewilligung in den Praxen sind die Kantone zuständig (dort wo die Praxis den Sitz hat). Meines Wissens setzen die Kantone bereits anerkannte Diplome voraus bevor die tätig werden. Ich denke aber, da weiss die weiterbildungsberechtigte Praxis dann mehr, bzw. kann dies bei der Kantonalen Behörde dann rasch abklären.
      (Vermutung – eher nein).
      Viel Erfolg im Studium – fG – Patrick Möckli

  52. Guten Tag Herr Möckli
    Ich bin Schweizer und meine Ehefrau stammt aus Venezuela und hat dort soeben ihr Medizinstudium abgeschlossen. Muss sie für die indirekte Anerkennung (über Spanien) in diesem Land bereits gearbeitet haben? Oder was gäbe es für sie für Möglichkeiten? Vielen Dank!:-)

    • Patrick Möckli
      13. Juni 2022 - 8:18

      Guten Tag, ja gemäss aktuellem Stand braucht sie eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit aus dem Anerkennungsstaat (damit bei ihr Spanien). Alternativ könnte Sie die Staatsprüfung in der Schweiz nachholen, über die Zulassung geben die einzelnen medizinischen Fakultäten Auskunft. Viel Erfolg!

  53. Brunilda Koduzi
    17. Juli 2022 - 18:35

    Guten Tag Herr Möckli,
    ich stehe kurz vor der Prüfung zum Facharzt für Radiologie ,lebe in Deutschland und habe eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung . Medizinstudium habe ich in Albanien abgeschlossen.
    Kann ich in der Schweiz als Fachärztin für Radiologie arbeiten (Praxis/Krankenhaus) und/oder zusätzlichle Weiterbildung im Gebiet Nuklearmedizin absolvieren?
    Danke im voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    Brunilda

  54. Guten Tag
    Könnten Sie mich bitte informieren, wo und wie man eine Fake Arzt Praxis melden kann? Oder wo kann man überpfrüfen ob dr.xy wirklich Arzt welche praxis betrieben und patient haben darf?
    Vielen Dank und freundliche Grüsse

    • Hallo, die Zulassung für eine ärztliche Tätigkeit und danach auch die Aufsicht über deren Wirken liegt bei den Kantonen. Hier jeweils zuständig die entsprechenden Gesundheitsdirektionen / Gesundheitsdepartemente. Hier sollten Sie die nötigen Informationen erhalten. Bitte auch fragen, ob der Arzt *nur* eine Bewilligung zur Ausübung hat (dann kann er dies nur privat abrechnen) oder ob er auch eine Zulassung für die Krankenversicherung inne hat. Auch Beanstandungen können hier angebracht werden.
      Viel Erfolg – Patrick Möckli

  55. Josipa Cesarec
    16. Oktober 2022 - 12:53

    Guten Tag Herr Möckl
    Eine Frage für meine Tochter
    Sie befindet sich aktuell in KPJ(klinisch praktischer Jahr) letze Medizin Studien Jahr.Österreichischer Staatsbürgerschaft und Studentin der Med Uni Graz in Österreich.Ihre Wunsch wäre gleich nach dem Studium nach Schweiz zu gehen weil wir im Bern einige Verwandten haben und dort Facharzt Ausbildung zum plastische und rekonstruktive Chirurgie zu machen.Welche Voraussetzungen oder besser gesagt was muss sie alles berücksichtigen um ihre Ziel zu erreichen.Mit freundlichen Grüßen

    • Patrick Möckli
      17. Oktober 2022 - 8:33

      Hallo, wird eine kleine Pause erfolgen. Sie müsste das Diplom beim Bundesamt für Gesundheit / Mebeko anerkennen lassen. Ansonsten sehe ich keine weiteren Schwierigkeiten. Ich wünsche ihr viel Erfolg, eine Herausforderung wird allenfalls das Fach sein. Kann mir vorstellen, dass es da nicht so viele freie Plätze gibt.
      fG – PMO

  56. Sehr geehrter Herr Möckli,

    Ich studiere noch in Belgrad Medizin und würde gerne nach dem Studium in der Schweiz arbeiten. Ich bin mir im Klaren das dies schwierig ist, und habe mir gedacht das es vielleicht sinnvoll wäre nebenbei auch die USMLE Prüfungen zu bestehen. Meinen Sie das mir das auch in der Schweiz weiterhelfen könnte?

    • Patrick Möckli
      19. Januar 2023 - 8:31

      Hallo Jelena. Das amerikanische Staatsexamen hat meines Wissens keinen Einfluss auf die Diplomanerkennung. Das amerikanische Diplom wird ähnlich, bzw. gleich wie ein solches aus anderen nicht EU-Staaten behandelt.
      fG – Patrick

  57. Guten Abend Herr Möckli! Schön, dass Sie über die Jahren weiter geantwortet haben! Leider gibt es nicht so viel Info auf Internet über die Details des Antrages.
    2 Fragen habe ich noch:
    Wird die klinische Erfahrung in Deutschland vor der Approbation, d.h mit Berufserlaubnis (BE) anerkannt? z.B jmd, der 16 Monaten mit BE und 20 Monaten nach der Erteilung der Approbation gearbeitet hat.
    Die Schweiz erkennt ja die klinische Erfahrung in der Schweiz vor der Anerkennung von der Mebeko an .
    2. Reicht eine normale Arbeitsbescheinigung (Datum, Funktion, Voll oder Teilzeit) oder muss ein komplettes Arbeitszeugnis sein?
    Ich danke Ihnen im Voraus!

    • Patrick Möckli
      31. März 2023 - 9:26

      Guten Tag
      Dies kann ich nicht abschliessend beantworten, weil mir die praktischen rechtlichen Angaben dazu fehlen – hier kann nur das Bundesamt für Gesundheit abschliessend eine Antwort erteilen.
      Nun aber aus früheren Abklärungen eine allfällige „Richtung“. Die Tätigkeit muss einfach „eigenständig“ z. B. auf Stufe Assistenzarzt oder Facharzt sein und nicht als Praktikant, Hospitant.
      Eine offizielle Abeitsbestätigung (manchmal wir ja nur eine solche ausgestellt und kein Zeugnis) dürfte ausreichen. Sollte aber schon offiziell sein und nicht den EIndruck einer Gefälligkeitsbestätigung sein.
      Aber eben, hier sind wir im Einzelfall und in der Einzelfallbeurteilung die das BAG vornimmt.
      Freundliche Grüsse
      Patrick Möckli

  58. Guten Tag Herr Möckli! Vielen Dank für Ihre Antwort und Zeit! Bis dann!

  59. Boucsein-Böhlen, Tamara
    19. April 2023 - 10:08

    Guten Tag,
    Ich besitze den deutschen Facharzt für Anästhesie und Allgemeinmedizin. Nun habe ich gelesen, dass der Facharzt für Allgemeinmedizin in der Schweiz nur als praktischer Arzt anerkannt wird. Können Sie mir etwas über die Einschränkungen im schweizer Abrechnungssystem Tarmed bezüglich des praktischen Arzt es im Vergleich zum Facharzt für Innere und allgemeine Medizin sagen?

    • Patrick Möckli
      19. April 2023 - 10:31

      Guten Tag und eines vorweg: Der Tarmed sollte demnächst durch den TarDoc abgelöst werden. Wie immer in den Tarifverhandlungen steckt das Wort „Verhandlungen“ drin …. Ein grosses Ziel ist, dass die ambulanten Leistungen in der Grundversorgung gestärkt werden. Was dass heisst, bzw. dann bedeutet ist eben noch Bestandteil der Verhandlungen.
      AKtuell: Ärztinnen bzw. Ärzte mit dem eidgenössischen Weiterbildungstitel „Praktischer Arzt/Praktische Ärztin“ können nur Tarifpositionen mit der Dignität „Alle“ sowie Tarifpositionen, bei welchen die Dignität „Praktischer Arzt/Praktische Ärztin“ hinterlegt ist, abrechnen. Dabei ist der entsprechende Reduktionsfaktor von 0.93 auf den TP AL anzuwenden. Dies bedeutet, dass es ein Kürzung von 7 % auf den ärztlichen Leistungen gibt. Nicht aber auf den technischen Leistungen (wie Labor, Röntgen, EKG, …. und Medi sofern Selbstdispensation vorhanden).
      Bei Anstellungen machen ein grösserer Teil unserer Kunden hier aber keine Unterschiede – gerne stehen wir bei Interesse an einer Anstellung weiter zur Verfügung info@premiumjob.ch.
      fG – PMO

  60. Hallo!,
    Ich wollte nur wissen, ob ich eine Chance in der Schweiz habe
    Mein Fall ist wie folgt
    Ich lebe in Deutschland (ich bin kein EU-Bürger, aber ich habe meinen Aufenthaltstitel)
    Ich habe B2 Goethe und ich habe die Fachsprachprüfung gemacht
    Habe ich nach den Anforderungen für Nicht-EU-Studenten eine Chance, als Assistenzarzt zu arbeiten?
    Vielen lieben Dan für die Unterstutzung

    • Patrick Möckli
      13. Juli 2023 - 7:54

      Guten Tag
      Nicht EU-Diplome (ursprüngliche) werden auf dem indirekten Weg geprüft. Für eine Anerkennung haben Sie die Punkte aufgezählt und die wären auch hier nochmals zu finden (etwas runterscrollen) https://premiumjob.ch/mebeko-anerkennung/.
      Sie teilen mit, dass Sie keine EU-Staatsbürgerschaft haben, damit dieser Punkt nicht erfüllt. Bei verheirateten genügt es wenn der Partner eine solche hätte.
      Ansonsten sind die Anerkennungsvoraussetzungen leider nicht erfüllt.
      Viel Erfolg für die Zukunft – PMO

  61. Ana García Fernández
    6. August 2023 - 18:31

    Guten Tag, Herr Möckli,
    ich bin Spanierin und habe im Juni mein Abschluss als Zahnärztin in Madrid/Spanien bekommen. Ich habe die Approbation als Zahnärztin in Deutschland beantragt, aber ich habe die Absicht, in etwa einem Jahr nach Zürich zu ziehen, um mich dort zum Fachzahnarzt ausbilden zu lassen.
    Meine Frage ist: ist die deutsche Approbation auch in der Schweiz gültig oder soll ich in der Schweiz extra die Approbation beantragen? Danke im Voraus für Ihre Antwort

    • Patrick Möckli
      7. August 2023 - 8:23

      Hallo, das Thema Approbation ploppt immer wieder auf. Wir haben hierzu hier eine mögliche Erklärung. Da wir in der Schweiz die Approbation wie sie in Deutschland gültig ist als solches nicht kennen, ist diese quasi für die Schweiz auch nicht anerkennbar. Hier reicht schon der offizielle Studiumabschluss – der dann registriert werden muss. https://premiumjob.ch/mebeko-anerkennung/

  62. Sehr geehrter Herr Möckli,

    ich bin kein Eu-Bürger und habe mein Medizinstudium in Deutschland absolviert und seit 3 Jahren bin ich in der Kardiologie in einem Krankenhaus Deutschland tätig. Meine Frage lautet somit:
    wie groß ist mein Chance, die Zulassung für eine ärztliche Tätigkeit in der Schweiz zu erhalten?
    Vielen herzlichen Dank im voraus.

    • Patrick Möckli
      8. Januar 2024 - 9:36

      Guten Tag
      Die Punkte die gemäss Anerkennungsbehörde ja erfüllt sein müssen sind gelistet: https://premiumjob.ch/mebeko-anerkennung/. Damit wäre dies nicht erfüllt. Wir empfehlen dies per Telefon oder Email aber doch mal direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen oder es nicht doch aufgrund der fehlenden EU-Nationalität geht. Bitte dann aber auch noch berücksichtigen, die Schweiz hat mit der EU / Efta (deren Bürger) die Personenfreizügigkeit. Nicht EU-Bürger gelten als Drittstaaten und benötigen eine Sonderantrag für eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. https://premiumjob.ch/arbeitsbewilligungen/
      Freundliche Grüsse
      PMO

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