Altersrückstellungen – für stabile PKV-Beiträge im Alter


Altersrückstellungen – für stabile PKV-Beiträge im Alter

In der privaten Krankenversicherung in Deutschland (PKV) müssen seit dem 1. Januar 2000 Altersrückstellungen gebildet werden. Damit soll ein altersbedingter Beitragsanstieg weitgehend abgefedert werden. Die PKV würde sonst für viele ältere Versicherte zu einer enormen finanziellen Belastung werden – gerade als Krankenversicherung für Freiberufler und Selbständige, die ihre Beiträge zu hundert Prozent selbst tragen müssen Krankenversicherungen im Vergleich.

Für die Bildung von Altersrückstellungen gelten klare gesetzliche Vorgaben, die von jedem Anbieter zu beachten sind. Betroffen sind alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2000 neu abgeschlossen worden sind oder künftig noch vereinbart werden. Alle in diesem Sinne Neuversicherten zahlen danach zusätzlich zu ihrem „normalen“ Beitrag einen zehnprozentigen Zuschlag, der zur Rückstellungsbildung verwandt wird. Allerdings wird der Zuschlag nur vom 22. bis zum 61. Lebensjahr erhoben.

Die Versicherungsunternehmen müssen die Beitragszuschläge verzinslich anlegen. Die erwirtschafteten Erträge sind zu 90 Prozent ebenfalls zur Stützung der Altersbeiträge zu verwenden. Inwieweit die Abstützung gelingt, hängt nicht zuletzt vom Anlageerfolg ab. In Zeiten niedriger Zinsen am Kapitalmarkt kann das schwierig werden.

Altersrückstellungen und Versicherungswechsel

Wechselt ein Kunde den PKV-Anbieter, dürfen die Rückstellungen nur dem Anteil des Basistarifs entsprechend „mitgenommen“ werden. Das bedeutet vor allem für Versicherungsnehmer mit schon länger bestehenden Verträgen einen erheblichen Verlust, so dass sich der Anbieterwechsel für sie in der Regel nicht lohnt. Anders sieht es bei dem Wechsel in einen anderen Tarif des bisherigen Anbieters aus. Hier dürfen die Altersrückstellungen in vollem Umfang übertragen werden. Daher ist der Tarifwechsel oft die bessere Option. Mehr Infos zum Thema PKV im Alter und Altersrückstellungen in Deutschland gibt es bei KVZentrale.

KVZentrale

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News schweizerisches Gesundheitssystem – 08.2017

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